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28.04.2016
Entschädigung bei Streik am Flughafen: Ansprüche für Fluggäste
29.04.2016

Widerruf von Darlehen bei der Commerzbank möglich!

28.04.2016

Darlehensnehmer der Commerzbank wurden häufig bei Aufnahme von Darlehen fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt. Das ermöglicht den betroffenen Kunden jedoch den Widerruf vom Vertrag über das Darlehen. Denn weicht ein Kreditinstitut von der Musterbelehrung ab und belehrt seine Darlehensnehmer nicht korrekt und umfassend, beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen. Darlehensnehmer der Commerzbank haben also noch heute die Chance auf einen Widerruf vom Vertrag!

Widerruf verhilft Ihnen zu einer günstigen Umschuldung des Darlehens!

Durch den Widerspruch vom Darlehen haben Kunden der Commerzbank Möglichkeit einer kostengünstigen Umschuldung ihres alten Kredits. Anders als bei einer Kündigung vom Darlehen, fällt bei einem Widerruf des Vertrags keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber dem Kreditinstitut an. Der Vertrag wird lediglich rückabgewickelt und Sie können bei einer fehlerhaften  Widerrufsbelehrung durch einen Widerspruchvom Darlehen ihren zu teuren abgeschlossenen Darlehensvertrag zu weitaus niedrigeren Zinsen umschulden. Dadurch können Sie viel Geld sparen!

Widerruf vom Darlehen der Commerzbank nur noch bis zum 21. Juli möglich!

Um den zustehenden „Widerrufsjoker“ zu nutzen, müssen Kunden der Commerzbank jetzt handeln. Die Bundesregierung hat seit dem 1. April 2016 einen Gesetzesentwurf in Kraft gesetzt, die dem gesetzlichen Widerrufsrecht eine absolute Frist auferlegt hat. Alle Kunden, die vor dem Eintritt des Gesetzes fehlerhaft über ihr Widerruf belehrt wurden, können ihren ewigen Widerruf noch bis zum 21. Juni 2016 ausüben. Dieser Gesetzesentwurf soll mehr Rechtssicherheit für Kreditinstitute schaffen – allerding zu Lasten der Verbraucher. Deshalb ist ein schnelles Handeln, um die finanziellen Vorzüge des Widerrufsrechts zu nutzen, ist genauso erforderlich wie die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt.

Kostenfreie Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen durch die Kanzlei Mingers & Kreuzer!

Sie sind Kunde der Commerzbank? Wir sind sehr zuversichtlich Ihnen aufgrund unserer Erfahrung in dem Rechtsgebiet schnell und unkompliziert zu Helfen. Der Widerruf von Darlehen sollte stets durch einen Anwalt erfolgen.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Kontaktieren Sie uns dazu zeitnah unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular!
In unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen“ erhalten Sie weitere nützliche Informationen.

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