Die Abgasaffäre bei VW geht auch an dem Autozulieferer Bosch nicht spurlos vorbei. So habe man für das kommende Geschäftsjahr circa 650 Millionen Euro zurückstellen müssen. Ein Teil davon gebühre aber offenbar auch separaten Kartellrechtsverfahren. Die genaue Höhe der Rückstellungen wegen der Abgasaffäre wollte der Finanzchef von Bosch am Dienstag aufgrund der Sensibilität der Daten nicht preisgeben. Schon früh hatten wir davon berichtet, dass Bosch entsprechende Technik für die Manipulationen der Abgaswerte an VW geliefert hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Stuttgart ermittelt deshalb seit Ende 2015 wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug in der Abgasaffäre. Ebenso wie bei VW wolle man bei Bosch laut Konzernchef Volkmar Denner die Abgasaffäre und die damit verbundenen Vorgänge lückenlos aufklären.
Dass die zurzeit heiß diskutierten Umschalteinrichtungen für die Motorsteuerung unzulässig als Abschalteinrichtungen eingesetzt werden, wäre nicht der Fehler von Bosch und könne im Einzelfall auch gar nicht bewertet werden. Es ist einmal mehr das übliche Muster von Krisen zu erkennen. Fehler werden grundsätzlich eingeräumt, eine Verantwortung aber vehement bestritten. So wird auch im Zweifel bei Bosch im Endeffekt von einem Totalversagen auf mehreren Ebenen die Rede sein, ohne dass jemand die Konsequenzen dafür tragen muss.
Am morgen Donnerstag wird bei VW die Jahresbilanz veröffentlicht und schon jetzt ist klar: Der Wolfsburger Automobilhersteller hat den größten Verlust der Konzerngeschichte zu verzeichnen. Viel interessanter wird aber, inwiefern VW nun die Zukunft nach der Abgasaffäre angeht. Die Frage wird sein, wie stark die Veränderungen bei dem krisengeschüttelten Unternehmen ausfallen werden. Gerade im Bereich der zukunftsfähigen Autos hat man noch viel Spielraum nach oben.
Derweil hat man sich offenbar mit den Behörden in den USA auf eine Lösung in der Abgasaffäre einigen können. So sollen alle Geschädigte die Möglichkeit eines Rückkaufs wahrnehmen können und zusätzlich Entschädigungen von bis zu 5000 Dollar erhalten. Hierzulande wehrt sich Volkswagen dagegen mit Kräften. Warum eine derartige massive Ungleichbehandlung der Kunden betrieben wird, ist mehr als fraglich und Grund genug, eine eigene Geltendmachung von Ansprüchen einzuleiten. Schließlich ist spätestens mit der Verweigerung der technischen Umrüstungen durch das Kraftfahrtbundesamt klar, dass solche nur auf Kosten anderer Mängel wie erhöhtem Spritverbrauch oder Leistungseinbußen durchführbar sind.
Aufgrund der geltenden Verjährungsfristen sollten Sie daher schnellstmöglich handeln. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer dabei gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um die Abgasaffäre sowie den Entwicklungen bei Bosch finden Sie auch in unserer Rubrik.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]