Nach den jüngsten Streiks im öffentlichen Dienst, die Pendler diese Woche erneut zum Stillstand brachten, graust es vielen Reisenden jetzt schon vor Streiks des Bodenpersonals am Flughafen. Kurz vor der Urlaubszeit, bei überfüllten Terminals und dauernden Verspätungsdurchsagen. Doch welche Ansprüche z.B. auf Entschädigung haben Fluggäste beim Streik am Flughafen?
Bahnstreiks werden gefürchtet, Pilotenstreiks legen Flüge still, doch das Bodenpersonal am Flughafen wird dabei kaum beachtet. Streikt das Bodenpersonal am Flughafen aber dann bricht oft das Chaos am Flughafen aus. Wenn das Bodenpersonal wegen Streiks seine Arbeit niederlegt, sollten Reisende wissen, was ein solcher Streik für sie bedeuten kann.
Herrscht am Check-in-Schalter oder der Gepäckabfertigung Stillstand, weil die zuständige Gewerkschaft ver.di Streiks organisiert hat, und alle Anlaufstellen für Passagiere nicht verfügbar sein, dann können auch Verspätungen, Annullierungen oder auch das Verpassen des eigenen Fluges Konsequenzen des Bodenpersonal-Streiks für Sie sein.
Sind Sie Pauschalreisende, dann liegt Ihre Abfertigung und dabei auch die Rechtzeitigkeit derer am Flughafen in der Verantwortung Ihres Reiseveranstalters. Verpassen Sie Ihren Flug aufgrund zu spät erfolgter Abfertigung, besteht Ihnen gegenüber ein Anspruch auf einen Ersatzflug und u.U. auch eine Reisepreisminderung, sofern Sie ganze Urlaubstage verpassen. — Anspruch auf Schadenersatz ist ebenfalls möglich.
Wird ein Flug, der privat oder geschäftlich einmalig gebucht, annulliert, hat die zuständige Fluggesellschaft Ihnen gegenüber die Pflicht eine Ersatzbeförderung zu arrangieren. Auch bei einem Streik des Bodenpersonals sind die Fluggesellschaften bzw. Airlines für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Passagiere am Flughafen verantwortlich.
Der Check-in selbst ist Aufgabe der Fluglinien — streikt aber der meist extern beauftragte Dienstleister, müssen die Fluggäste durch die Airlines trotzdem einchecken können. Gerade wenn es eine Streikankündigung gab, ist für Ersatz zu sorgen, um eine rechtzeitige Abfertigung zu gewährleisten.
Solange Ihr Gepäck nicht verladen ist, startet Ihr Flug auch nicht. Eine Reise ohne Gepäck ist auch für die Fluggesellschaften sinnlos. Ein eventueller Verlust eines Gepäckstückes ist allerdings zu bedenken.
Bei Gepäckverlust haftet die Fluggesellschaft: Um eine Entschädigung bei Streik am Flughafen zu erhalten, muss der Verlust Ihres Gepäckstückes umgehend gemeldet werden. Zudem ist Schadensmeldeformular vor Ort auszufüllen!
Wird ein Streik rechtzeitig angekündigt, sollten Sie sich informieren, ob eine Änderung Ihres Fluges vorgesehen ist. Dabei bieten Airlines ihren Passagieren häufig eine kostenlose Umbuchung an oder erwägen einen Flugticket-Umtausch.
Sollte Ihr Flug nicht explizit erwähnt werden, ist davon auszugehen, dass Passagieren empfohlen wird mehr Zeit einzuplanen und rechtzeitig am Flughafen anzukommen.
Bei Pauschalreisen sollten Sie bei Streikankündigung Ihren Reiseveranstalter kontaktieren, dieser wird Sie über das weitere Vorgehen und mögliche Änderungen informieren.
(!) Ansprüche auf Entschädigung bei Streik am Flughafen können u.a. geltend gemacht werden in Fällen von Flugverspätungen oder dem Gepäckverlust.
Mehr zum Thema Entschädigung bei Reisen erfahren Sie auch in unseren Artikeln: Terror in Brüssel – Wann können Reisende umbuchen oder stornieren? oder Bei Flugverspätung Entschädigung erhalten.
Interessantes zum Reiserecht gibt’s auch auf unserem YouTube-Kanal Kanzlei Mingers & Kreuzer z.B. zu den drei größten Rechtsirrtümern oder ein Überblick für Reisende bei Terrorgefahr.
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