Seit beinahe 20 Monaten gilt aufgrund der Coronapandemie die epidemische Lage nationaler Tragweite. Sie ermöglichte der Bundesregierung, verschiedene Regeln, Verbote und Anordnungen zu erlassen. Nun müsste erneut überprüft werden, ob sich der Fortbestand der epidemischen Lage weiterhin begründen lässt. Lesen Sie hier, welche Argumente es gibt.
Um die epidemische Lage weiterhin rechtfertigen zu können, gelten verschiedene Voraussetzungen. Unter anderem muss eine „ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland“ bestehen (§ 5 Infektionsschutzgesetz).
Diese kann von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Form einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen werden. Zudem kann der Hintergrund eine drohende oder stattfindende „dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ sein. So legt es § 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) fest.
Durch den § 28a IfSG erhält der Bund größere Kompetenzen und kann zum Beispiel bestimmte Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Das trifft unter anderem auf die Test-Regelungen, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise zu. Auch konkrete Maßnahmen der Länder beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung der epidemischen Lage.
Zudem erhält das Bundesgesundheitsministerium im Zuge der Feststellung bestimmte Berechtigungen: Per Rechtsverordnungen darf es Maßnahmen ergreifen, um die Versorgung mit Arzneimitteln, Impfstoffen, Labordiagnostik, Schutzausrüstung oder Desinfektionsmittel abzusichern.
Besondere Schutzmaßnahmen können aber durchaus bestehen bleiben, selbst für den Fall, dass der Deutsche Bundestag die epidemische Lage nationaler Tragweite aufheben sollte. Denkbar sind verschiedene Optionen:
Das Robert-Koch-Institut kündigt bereits an, dass Corona bald endemisch werden könnte. Das bedeutet, dass das Virus bei den meisten Menschen keine schwerwiegenden Verläufe mehr verursacht. Durch bereits erfolgte Infektionen oder Impfungen würde dann eine Grundimmunität bestehen.
Allerdings lautet die Empfehlung des RKI derzeit trotzdem, die epidemische Lage nationaler Tragweite bis zum Frühjahr 2022 beizubehalten.
Ein schwieriges Argument stellt in der Debatte insgesamt die Unberechenbarkeit der Pandemie dar. In einigen Bereichen sind die Zahlen derzeit noch beunruhigend. So werden aktuell dreimal mehr über 80-Jährige, die an Corona erkrankt sind, im Krankenhaus behandelt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz rät daher ebenfalls von einem überstürzten Beenden der epidemischen Lage ab.
Auch drohen die Inzidenzwerte stark zu schwanken, sollten die Maßnahmen schlagartig aufgehoben werden. Besser wäre ein langsamer Abbau der Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie.
Ein weiteres Argument für das Beibehalten der derzeitigen Rahmenbedingungen: Für den Fall, dass sich ein Ende der epidemischen Lage im Nachhinein als falsch herausstellen sollte, möchte sich der Staat vor möglichen Staatshaftungsansprüchen schützen.
Mit dem Beibehalten der 2G- beziehungsweise 3G-Regeln erreicht die Regierung eine höhere Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, als wenn sie die epidemische Lage verlängern würden. Zudem kann so gegebenenfalls ein erneuter Lockdown verhindert werden, was schon allein aus wirtschaftlicher Perspektive wichtig ist.
Mittlerweile kostet es einiges an Geld, sich testen zu lassen. Für viele Veranstaltungen ist dies derzeit jedoch notwendig, da die Teilnahme nur im Sinne der 3G-Regelungen erlaubt ist. Eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist dadurch jedoch erschwert und kostspielig, manche bezeichnen diesen Schritt bereits als „Impfpflicht durch die Hintertür“. Auch hier ist die Entscheidung der Bundesregierung entscheidend über die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger.
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