Das Bundesgesundheitsministerium hat bestätigt: die Coronatest-Bescheinigungen des Webportals „Test-Express“ sind nicht gültig. Die Ermittlungen gegen den Anbieter laufen. Rechtsanwalt Markus Mingers geht im Folgenden näher auf die Rechtslage ein!
Laut Geschäftsführer der CliniGo GmbH, Markus Bönig, ist „Test-Express“ eine telemedizinische Plattform. Dabei überwachen Fachpersonen unter der Leitung eines Arztes die Durchführung eines Corona-Schnelltests bei Mitmenschen vor Ort und dokumentieren das Ergebnis. Der Arzt überwacht die Testdurchführung mithilfe des Gesundheits-Messengers CliniGo und erstellt direkt im Anschluss eine Testbescheinigung, die über die Plattform „Test-Express“ an den Getesteten versandt wird.
„Test-Express“ beteuert auf seiner Internetseite, dass die Testbestätigung bezüglich des Corona-Virus den Nachweisrichtlinien des Bundesgesundheitsministeriums, des Robert-Koch-Instituts (RKI) und den Anforderungen der 3G-Regel entspricht. Die Bestätigungen seien überall anerkannt und legal. Doch es bestehen Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Aussagen.
„Auf dem Portal der Firma CliniGo GmbH findet keinerlei Überprüfung der Identität und tatsächlichen Qualifikation der von der Firma zertifizierten Fachperson statt“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Zudem wird nicht verifiziert, ob überhaupt ein Sars-CoV-2-Schnelltest durchgeführt wurde und wie das Ergebnis aussah. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von „Test-Express“ übernimmt CliniGo keine Gewähr für Quantität, Qualität oder sonstigen Leistungen für den Getesteten sowie für die vom Getesteten selbst getätigten Angaben zu Test, Person, Kontaktdaten und Testergebnis.“
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun bestätigt, dass die Zertifizierungen und Testbescheinigungen von „Test-Express“ ungültig sind. „Laut eines Sprechers des Gesundheitsministeriums gelte ein solches Testergebnis nur an dem Ort, an dem die Testung beabsichtigt wurde“, führt Mingers weiter aus. „Es dürfe daher auch nicht für die nächsten 24 Stunden in anderen 3G-Kontexten verwendet werden. Anders als behauptet berechtige die von „Test-Express“ durchgeführte Zertifizierung als „Fachperson“ zudem nicht zum Ausstellen von Testbescheinigungen für Verwandte und Bekannte.“
Der Kreis Ennepe-Ruhr, in dem sich der Standort der CliniGo GmbH befindet, hält das Geschäftsmodell von CliniGo für nicht genehmigungsfähig und will dagegen vorgehen. Derzeit wird überprüft, ob ein gewerberechtlich unzuverlässiges Handeln vorliegt und ob ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden kann. Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Bezirksregierung in Arnsberg, die Polizei sowie die Stadt Wetter wurden von der Kreisverwaltung über den Betreiber informiert. Nun ermittelt die Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr.
Der stellvertretender Sprecher für Gesundheit der CDU-Fraktion im Bundestag Michael Hennrich sehe bezüglich Corona-Schnelltests dringenden Handlungsbedarf. Die Tests seien eine Möglichkeit, die Verbreitung des Corona-Virus zu stoppen und andere Menschen zu schützen. Er verurteile daher die Ausnutzung von Graubereichen, um Menschen möglichst einfach zu einer missbräuchlichen Nutzung von Zertifikaten und Tests zu verhelfen.
Die CliniGo GmbH verliert wegen eines weiteren Vorfalls an Seriosität. Hauptgeschäftsfeld des Unternehmens ist die Speicherung und Verarbeitung sensibler persönlicher Daten und Gesundheitsdaten. Durch einen Fehler beim Versand des Newsletters an „Test-Express“-Kunden konnten die Empfänger die E-Mail-Daten der anderen Kunden einsehen. Daraufhin entschuldigte sich die Firma für den Fehler und korrigierte ihn umgehend. Der Inhalt der E-Mail lässt allerdings einen Einblick in die Ideologie von CliniGo GmbH zu. In dieser stand im Original geschrieben:
„Wir werden weiterhin alles tun, damit Bürger, die sich bewusst gegen eine ‚Impfung‘ entschieden haben, dies – auch mit unserer Hilfe – durchalten können. wir gemeinsam, dass bald die gesamten Maßnahmen endlich aufgehoben werden und die Hexenjagd auf ‚Ungeimpfte‘ aufhört. Hoffen wir, dass gesunde Menschen eines Tages einfach wieder nur gesund sein dürfen. Bitte empfehle Test-Express in Deinem persönlichen Umfeld allen Menschen, von denen Du glaubst, oder weißt, dass sie ‚ungeimpft‘ bleiben wollen. Du rettest ihnen damit möglicherweise das Leben.“
Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
Weitere Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und auch auf unserem YouTube-Channel. Wir freuen uns, wenn Sie vorbeischauen!
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.