Die Ampel-Parteien haben gestern einen Fahrplan für den Corona-Winter vorgestellt. Dieser enthält Regelungen zum Ende der epidemischen Lage, zu Lockdowns, Maskenpflicht, 2G-/3G-Regeln und mehr. Einen Überblick finden Sie hier im Folgenden!
„Mit der gestern vorgestellten Einigung zwischen SPD, Grünen und FDP läuft die epidemische Lage nationaler Tragweite am 24. November endlich aus“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Die Bundes- und Landesregierungen verlieren damit ihre Sonderrechte. Ohne Verlängerung der Notlage fehlt es an der Rechtsgrundlage sämtlicher Corona-Maßnahmen.“
Der Bundestag hatte für einen begrenzten Zeitraum, der nur durch den Bundestag selbst verlängert werden konnte, Entscheidungsbefugnisse an die Regierung abgegeben. Da er nicht nochmal darüber abstimmen musste, konnten die Maßnahmen aufgrund der Notlage besonders schnell umgesetzt werden. Mit Ende der epidemischen Lage liegen die Entscheidungsbefugnisse wieder beim Bundestag.
Der umstrittene Paragraph 28 a IfSG wird stillgelegt. Zudem wird die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit gestrichen, dass nach Ablauf der epidemischen Lage einzelne Bundesländer durch den jeweiligen Landtag den Maßnahmenkatalog des § 28 a IfSG auf Landesebene für anwendbar erklären.
„Die großen Grundrechtseinschränkungen, wie Lockdowns und Ausgangssperren, finden dann keine Anwendung mehr“, betont Rechtsanwalt Markus Mingers. „Zugleich ist die gute Nachricht für den Parlamentarismus, dass die Hinterzimmerpolitik von Kanzleramt und Ministerpräsidentenkonferenz Geschichte ist. Ich freue mich, dass der Einstieg in den geregelten Ausstieg aus dem Corona-Maßnahmenregime jetzt eingeläutet wurde.“
Die Ampel-Parteien planen dafür das Impftempo rasch zu steigern und mit Drittimpfungen voranzukommen. Zuletzt stiegen die Inzidenzen wieder deutlich an. Doch aufgrund der Impfungen drohe laut FDP-Politiker Marco Buschmann keine systematische Überlastung mehr des öffentlichen Gesundheitssystems.
Trotz Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite wird der 25. November kein „Freedom Day“. Um die nach wie vor bestehenden Gefahren, die vom Corona-Virus ausgehen, angemessen zu bekämpfen, wollen die Ampel-Parteien eine Rechtsgrundlage für die Bundesländer schaffen. Einige Maßnahmen bleiben damit bis zum Frühlingsanfang erhalten. Allerdings nur vorbehaltlich der Pandemie-Entwicklung: und zwar soweit sie zur Verhinderung einer erneuten dynamischen Verbreitung von COVID-19 erforderlich sind und soweit nicht Mutationen, gegen die die Impfungen nicht helfen, auftauchen sollten.
„Im Rahmen einer Übergangsregelung bleiben den Ländern zwar noch kleinere, deutlich weniger eingriffsintensive Maßnahmen gestattet“, so Mingers. „Diese müssen aber allerspätestens am 20. März 2022 ein Ende haben.“ Die bundesweite Maskenpflicht sowie die 2G- und 3G-Regeln der Bundesländer sollen dann entfallen. Hygienekonzepte, Abstandsgebote in öffentlichen Innenräumen und Betriebsauflagen in Einrichtungen wie etwa Schulen bleiben bis dahin ebenfalls weiter bestehen. Kinder sollen durch viele geimpfte Lehrer und Erzieher, regionalem Umgang mit Masken und optionalem Wechselunterricht besonders geschützt werden.
Hilfen werden bis zum 20. März 2022 für besonders von der Corona-Krise betroffene Bürger verlängert. Dabei geht es um Regelungen für vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und Maßnahmen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung, wie etwa Home-Office. Auch Sonderregelungen bezüglich Kinderkrankentagegeld werden verlängert, um die nach wie vor auftretenden COVID-19-bedingten Schwierigkeiten bei der Betreuung von Kindern zu mildern.
Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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