Bild: RikoBest/ shutterstock.com
Das neue Jahr bringt neue Fahrverbote. 2018 war es Hamburg, seit dem 1.1.2019 gilt nun auch ein Fahrverbot für Diesel in Stuttgart. Weitere deutsche Städte sollen folgen. Warum der Widerruf des Autokredits der einzige Ausweg für betroffene Verbraucher sein kann, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Auch Stuttgart ist nun vom Diesel-Fahrverbot betroffen. Im Gegensatz zu Hamburg aber nicht nur einzelne Straßenabschnitte, sondern eine ganze Zone in der Innenstadt. Vom Fahrverbot umfasst sind bisher Diesel der Euro-4-Norm und schlechter. Das kann sich allerdings bald noch ändern, sodass auch Diesel der Euro-5-Norm betroffen sind.
Neben Stuttgart sind im Laufe des Jahres auch Fahrverbote in Darmstadt und Berlin geplant. Damit muss auch in Frankfurt, Köln und Essen gerechnet werden, auch wenn bis jetzt nichts konkretes feststeht. Die Landesregierungen in NRW und Hessen versuchen derzeit noch ein Fahrverbot zu verhindern.
Aufgrund der hohen Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden sind zunehmend mehr Städte vom Diesel-Fahrverbot betroffen. Der Gesundheitsgefahr geht leider der steigende Wertverlust des Fahrzeugs einher.
Wir haben die Lösung für Sie: betroffene Verbraucher können ihren Autokredit widerrufen! Die Rechtsfolge des Widerrufs ist die Rückabwicklung. Das bedeutet, dass Sie den Wagen zurückgeben und im Gegenzug Ihr Geld, also die bereits geleisteten Raten, wiederbekommen. Denn mit der Autofinanzierung ist oft der Autokauf verbunden. Somit wird bei einem erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag, als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.
Rechtlich umstritten bleibt allerdings die Frage, ob man von der Bank eine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer verlangen kann.
Um Ihren Kredit widerrufen zu können, muss folgende Voraussetzung vorliegen: eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Bank. Ein Fehler in der Widerrufsinformation verhindert, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen beginnt. Das heißt, Sie haben auch noch Jahre später die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu widerrufen. Dabei ist es irrelevant, ob Ihr Auto von der Abgasmanipulationen betroffen ist oder ob es sich überhaupt um einen Diesel handelt.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers Ihnen das Fahrverbot in Köln und Bonn.
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