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Versicherungsrecht: Bei Sturm- oder Unwetterschäden muss die Versicherung zahlen!

21.01.2019

Bild: Olaf Naami / shutterstock.com
 
In Deutschland sind Stürme zwar nicht an der Tagesordnung, allerdings kommt es immer wieder zu starken Unwettern. Oftmals reicht dies schon für grobe Schäden, die es zu begleichen gilt.
 
 

Versicherungen weigern sich oftmals zu zahlen

 
Die Zahlen des letztjährigen Sturmes Frederike sprechen eine deutliche Sprache, ca. eine Milliarde Euro an Schäden, wovon 90 Prozent Schäden an Gebäuden sind. In der Regel sind Hausbesitzer gegen derartige Vorkommnisse versichert, allerdings lässt sich beobachten, dass sich Versicherungen dennoch weigern, die entsprechende Summe zu zahlen.
 
Grundsätzlich sollten Versicherungsnehmer prüfen, welche Schäden von der Versicherung gedeckt sind. Bei Sturmschäden ist hier die Gebäudeversicherung eintrittspflichtig. Diese enthält Schäden an Dach, Fenster und Fassade.
 
Hinzu kommen Schäden durch nachträgliche Folgeschäden, wie einsickerndes Wasser. Der Versicherungsschutz besteht, da der Sturm weiterhin die Ursache für den entstanden Schaden ist.
 
 

Für weitere Schäden sind diverse Versicherungen nötig

 
Wenn sich die Schäden auf die beweglichen Hausgegenstände ausweiten, greift die Hausratversicherung und nicht bei die Gebäudeversicherung.
 
Doch auch diese beiden Versicherungen reichen nicht aus, um alle möglichen Fälle abzudecken. Falls es zu einem Hochwasser kommen sollte, muss eine weitere, die Elementarschadenversicherung eintreten.
 
Unter Umstände kann es sogar zu Schäden bei Dritten kommen, beispielsweise durch heruntergefallene Dachziegel. Hier muss eine Haftpflichtversicherung bestehen, damit die Versicherung zahlt.
 
 
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