Bild: nitpicker / shutterstock.com
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Nur vereinzelt nutzen Betroffene ihre Chance und gehen gegen VW vor. Die aktuelle Sachlage und wie Sie handeln können, erfahren Sie nun bei uns!
Alleine deutschlandweit wurden 2,5 Millionen der manipulierten Autos auf die Straße gebracht. Bislang haben sich wohl nur ca. drei Prozent der Betroffenen gewehrt und sind gegen den Automobilkonzern vorgegangen.
Wie man hört, sind bisher nur knapp 26000 Einzelklagen eingegangen, hinzu kommen 50000 Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben.
Doch warum wehren sich so wenige Personen, obwohl der entstandene Schaden so hoch ist. Der Wert des Autos ist rapide gesunken, auf dem Gebrauchtmarkt wird man das Auto, wenn überhaupt, nur zum Spottpreis los.
Grundsätzlich gibt es für Betroffene zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie Ihren Finanzierungsvertrag widerrufen. Aufgrund zahlreicher Formfehler haben Kunden das Recht, ihr Widerrufsrecht auch noch Jahre nach Abschluss auszuüben. Die Folgen eines Widerrufes sind klar, der Kunde erhält die bereits gezahlten Raten zurück und gibt im Gegenzug sein Auto zurück und zahlt eine Nutzungsentschädigung. Im Endeffekt erhält der Betroffene dadurch mehr, als wenn dieser sein Auto verkaufen würde.
1. Für weitere Informationen und eine kostenfreie Prüfung Ihrer Daten, gehen Sie auf unsere Seite: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/ (inkl. Informationsvideo
2. Laden Sie Ihre Daten hoch
3. Nach einer erfolgreichen Prüfung Ihrer Daten, widerrufen wir Ihren Autokredit und holen Ihr Geld zurück!
Falls Sie Ihren Autokauf nicht finanziert haben, bleibt Ihnen die Schadensersatzklage gegen VW. Dadurch erhalten Sie den Kaufpreis des Autos zurück, geben dieses ab und zahlen eine Nutzungsentschädigung. Außerdem interessant: Wie nun bekannt wurde, verjähren Ihre Ansprüche nicht schon zum 31.12.2018, sondern erst 2019 oder 2020!
1. Gehen Sie dazu auf unsere Website: https://recht-einfach.de/diesel-abgasskandal/
2. Laden Sie Ihre Daten hoch!
3. Nach einer erfolgreichen Prüfung Ihrer Daten, treten wir für Ihr Recht ein!
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Abgasskandal”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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