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Weihnachtsmarkt in Deutschland: Staat muss für Betonpoller aufkommen!

14.12.2017

Bild: picturetom / shutterstock.com
 
Eines ist dieses Jahr auf Weihnachtsmärkten in ganz Deutschland präsent: Unterschwellige Angst. Zu fest sind die Ereignisse vom letzten Dezember auf einen Berliner Weihnachtsmarkt in den Köpfen der Deutschen verankert. Am 19. Dezember des Jahres 2016 raste ein LKW in den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz. Um solchen terroristischen Anschlägen vorzubeugen sieht man überall vor deutschen Weihnachtsmärkten große Betonpoller, die Fahrzeuge frühzeitig stoppen sollen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied nun, dass die Kosten dafür der Staat tragen muss (Az.: VG 24 L 1249.17).
 
Staatstheoretischer Grundsatz ist folgendes: Der Schutz seiner Bürger ist genuine Aufgabe des Staates. So weit, so gut. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf verlangte von der Betreiberin eines Weihnachtsmarkts in Charlottenburg die Errichtung solcher Vorsichtsmaßnahmen. Nach mehrmaligen Aufforderungen und der Ablehnung durch die Veranstalterin mit dem Argument, dass der Staat zuständig sei, errichtete das Bezirksamt selbstständig Betonklötze, die vor einer Einfahrt schützen. Praktisch war die Umsetzung also dadurch geklärt.

Weihnachtsmarkt-Veranstalterin zieht vor das VG Berlin!

 
Nachdem das Bezirksamt mit einem Verwarnungsgeld drohte, zog die Veranstalterin vor das Verwaltungsgericht Berlin. Mit Erfolg, denn dieses entschied, dass die Sicherungsmaßnahmen nicht im Verantwortlichkeitsbereich der Veranstalterin lagen und erst recht nicht auf den angeführten Argumenten des Grünanlagengesetzes basieren konnten. Da ein Weihnachtsmarkt keine Grünanlage darstellt, reicht dieses Gesetz hier nicht aus, um einen Schutz zu fordern. Auch das allgemeine Polizeirecht liefert keinerlei Basis, auf der die Veranstalterin zur Rechenschaft gezogen werden könne. Nicht sie, sondern Dritte sind für die bestehende Gefahr der Terroranschläge verantwortlich.

Höhere Standmieten dank Betonpoller

 
Nur dann, wenn Polizei und Ordnungsämter nicht in der Lage sind, die Gefahr selbst abzuwehren, können nicht verantwortliche Personen polizeirechtlich belangt werden. Dieser Fall trifft hier jedoch nicht zu, da von Seiten der Veranstalterin bereits im März diesen Jahres ein Gespräch mit Polizei und Senatsverwaltung initiiert wurde, indem es um die Sicherheit des Weihnachtsmarktes ging. Die Senatsverwaltung kündigte jedoch an, dass sie sich die Urteilsbegründung genau anschauen werde und der Auffassung sei, dass Sicherheitskosten stets von verschiedenen Schultern getragen werden müssten, egal ob privat organisierte Weihachtsmärkte oder andere Veranstaltungen. Kritik für die Auflagen der Behörden kommt vor allem von Seiten der Budenbetreiber, die nun erhöhte Standmieten zahlen müssen als in den letzten Jahren.
Zusammenfassend sei hier jedoch anzumerken, dass jeder einmal in sich gehen sollte und überlegen sollte, ob man für die Sicherheit des eigenen Lebens nicht gerne bereit ist ein paar Euro mehr zu zahlen. Schließlich möchte wohl kaum jemand eine ähnlich schreckliche Situation wie letztes Jahr am Breitscheidplatz nochmal erleben.

 
Weitere interessante Infos finden Sie auf unserer Facebook-Seite Kanzlei Mingers & Kreuzer, dem YouTube-Kanal unserer Kanzlei und täglich auf unserem Blog.

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