Bild: sebra/ shutterstock.com
Abgesehen davon, dass Scheinehen nicht rechtmäßig sind – wie werden sie beendet? Ist die Scheidung möglich oder müssen sie aufgehoben werden? Welche rechtlichen Regelungen gelten für die „Scheinehepartner“?
Wir veranschaulichen Ihnen das an folgendem Fall: Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen syrischen Staatsangehörigen und seine deutsche Ehefrau eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Ausländergesetz. Der Frau wurde vorgeworfen, ihren Mann dabei unterstützt zu haben, durch unrichtige Angaben eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Sie hat mehrfach zugegeben, mit ihm in einer Scheinehe zu leben.
Das „Scheinehepaar“ hat kurz darauf die Scheidung beantragt – die Frau darüber hinaus auch, die Ehe aufzuheben. Sie verlangten Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren. Die zuständigen Richter des Amtsgerichts lehnten den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe mit der Begründung ab, eine Scheidung sei nicht möglich. Eine Scheinehe müsse aufgehoben werden.
Das Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig revidierte dieses Urteil. Die Voraussetzungen einer Scheidung lägen vor, ebenso für die einer Eheaufhebung. Die Beteiligten hätten in den letzten drei Jahren unstreitig nicht zusammengelebt. Somit könnten beide Anträge parallel gestellt werden.
Folglich können Scheinehen grundsätzlich geschieden oder aufgehoben werden. Wenn die Voraussetzung für beide Vorgänge vorliegen, können die „Scheinehepartner“ wählen und ohne Weiteres von dem einen auf den anderen Antrag übergehen. Der Antrag auf Aufhebung der Ehe sei erst dann vorrangig, wenn über beide Anträge zu entscheiden sei und beide begründet seien. Dasselbe gilt in dem Fall, wenn der eine Ehepartner die Scheidung und der andere deren Aufhebung will.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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