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Weihnachtsbaum und Beleuchtung – Was ist erlaubt, was nicht?

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Advent, Advent, ein Lichtlein brennt! Aber nicht nur der Adventskranz, sondern auch dekorative Beleuchtung im und am Haus sollen für weihnachtliche Stimmung sorgen. Doch was ist erlaubt und was geht zu weit? Abgesehen vom Haus muss natürlich auch der Weihnachtsbaum dekoriert werden. Hier stellen sich wiederum Fragen, wie: Darf ich im Wald einen Baum schlagen? Und was gibt es beim Transport zu beachten? Wir klären auf!

Weihnachtsbeleuchtung – dos and dont‘s

Zur Adventszeit strahlt das Haus von innen und von außen Vorfreude auf Weihnachten aus. Ob Lichterketten, blinkende Lichtskulpturen oder -installationen – nach Urteil des Landesgerichts Berlin hat jeder prinzipiell das Recht, seine Wohnung weihnachtlich zu gestalten.
Maßstab muss dabei allerdings der Grundsatz bleiben: Erlaubt ist, was nicht zu hell ist! Dies ist der Fall, wenn die Beleuchtung die Nachbarn stört. Man sollte sie um 22 Uhr abschalten, da die ortsübliche Beleuchtung nicht wesentlich überschritten werden darf.
Bei Mietern gilt: Wer die Hausfassade mit Weihnachtsbeleuchtung dekorieren möchte, muss zuerst den Vermieter um Erlaubnis fragen.

Weihnachtsbaum – Was gilt bei der Anschaffung zu beachten?

Weihnachtsbäume kann man so gut wie überall kaufen. Nicht erlaubt ist es, sich einfach einen im Wald zu schlagen. Dazu muss man zunächst die Erlaubnis des Eigentümers des Waldes einholen. Wer Eigentümer ist, erfährt man am Forstamt. Das unerlaubte Schlagen eines Baumes wird wegen Sachbeschädigung oder Diebstahls unter Geld- oder sogar Freiheitsstrafe gestellt.
Wichtig ist, beim Transport des Weihnachtsbaumes sicherzugehen, dass er gut gesichert ist. Wer ihn auf dem Dach des Autos anbringen möchte, hat ihn mit Dachgepäckträgern zu sichern.
Bei kleinen Bäumen, die ins Auto passen, gibt es keine weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Sollte er allerdings über den Kofferraum hinausragen, muss man eine rote Fahne an den Wipfel befestigen. Bei Dunkelheit müssen Autofahrer einen überstehenden Baum mit einem roten Licht kennzeichnen.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne bei einem kostenfreien Erstgespräch. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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