Eine Steuererklärung ist mühevoll und bringt einige Stunden Arbeit mit sich – doch das zahlt sich aus! Im Durchschnitt werden dem Bürger 873€ Euro zurück erstattet. Wir klären, was Sie alles von der Steuer absetzen können!
Steuerklärung bringt Zeit und Mühen, zu denen sich nicht jeder unbedingt aufraffen will. Aber aktiv werden lohnt sich! Unter Beachtung folgender Punkte bekommen Sie mehrere Hundert Euro zurück:
1. Versicherungen: absetzbar sind hierbei gesetzliche Rentenversicherungen, Kindergeld oder -freibeträge, berufliche sowie Altersvorsorge, Rürup- und Riester-Verträge. Einen Steuernachlass bringen ebenfalls zertifizierte Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten sowie gesetzliche und private Pflegeversicherungen. Darunter fallen auch Absicherungen für den Ehe- oder gesetzlichen Lebenspartner.
2. Krankheit und Pflege: trotz des Eigenanteils, den man selber zu tragen hat, bleibt oft ein Betrag, der sich von der Steuer absetzen lässt. Dies gilt in Bereichen der Zahnmedizin, Logopädie, Ärztebehandlung, Heilpraktika, Pflege und Therapie. Dazu zählen Kuren, Taxi, sowie verordnete Medikamente und Hilfsmittel, wie etwa Hörgeräte.
Die finanzielle Unterstützung naher Angehöriger führt zudem zu einem Steuernachlass. Dies ist auch der Fall, wenn ein Angehöriger krankheitsbedingt ins Pflegeheim muss.
3. Heimbüro: wer sein häusliches Arbeitszimmer ausschließlich zu beruflichen Zwecken nutzt, kann dies komplett von der Einkommensteuer absetzen. Wer erstmals studiert oder eine Ausbildung anfängt, sollte seine Aufwendungen als Werbungskosten in Anlage N abrechnen. Arbeitnehmer, die überwiegend Heimarbeiten und denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können bis zu 1250€ absetzen – dies gilt auch während der Elternzeit oder Arbeitslosigkeit.
Neben den allgemeinen Werbungskosten von 1000€ im Jahr, welche zum Beispiel Fahrtkosten, Dienstreisen oder Gewerkschaftsbeiträge umfassen, werden hierbei weitere Kosten wie unter anderem für Heizung oder Wasser berücksichtigt.
4. Handwerkerlohn und Reparaturen: teilweise können Rechnungen für Renovierungen, Ausbesserungen und Modernisierungen bei einem Prozentsatz von 20% bis zu 1200€ von der Steuer abgesetzt werden. Neuerdings fallen ebenfalls Arbeiten des Schornsteinfegers, Gutachten zur energetischen Haussanierung oder Hausanschlüsse an das Versorgungsnetzt darunter. Dasselbe gilt für den Handwerkerlohn beim Haustüraustausch.
Bei Rechnungen für Hilfen im Haushalt gibt es einen Steuervorteil von bis zu 5710€.
5. Fahrt- und Reisekosten: es lohnt sich, Kilometerpauschale geltend zu machen. Für den Weg zur Arbeit (Hinweg) werden pro Kilometer 30 cent Entfernungspauschale abgesetzt – egal mit welchem Verkehrsmittel.
6. Kinderbetreuung: neben dem regulären Arbeitslohn übernimmt der Arbeitgeber die kurzfristige Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Die Obergrenze liegt bei 600€ im Jahr. Hierbei ist die Einkommensteuer absetzbar.
Zu beachten sind ebenfalls Erholungszuschüsse für Familien. Diese können einmal im Jahr in Höhe von 156€ erteilt werden. Dem Ehepartner kommt ein Zuschuss von 104€ zugute, jedem Kind 52€.
7. Umzug: Aufwendungen eines beruflicher Ortswechsels können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Neben den Bereichen, auf die Sie hauptsächlich Ihr Augenmerk zu richten haben, haben Sie die Möglichkeit diese weiteren Punkte zusätzlich zu Ihrer Steuererklärung heranzuziehen.
Übersteigen Ausgaben einer Beerdigung den Wert des Erbes, können sie als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Kostenaufwendungen für Bewerbungen – ob erfolgreich oder nicht – können vollständig abgesetzt werden. Lassen sich nicht mehr alle belegen, werden 2,50€ pro elektronischer und 8,50€ pro per Post versendeter Bewerbungen festgelegt. Bei beruflicher Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses lassen sich ohne Einzelnachweis 20% des Rechnungsbeitrages absetzen. 20€ sind hierbei die Obergrenze.
Ehrenamtliche Arbeit wird ebenfalls bei der Steuererklärung belohnt! Durch einen Übungsleiter-Freibetrag kann man bis zu 2400€ im Jahr steuerfrei dazuverdienen. Engagement bei Vereinen oder sozialen Institutionen als Vorsitzender oder Kassenwart bringt eine Steuer- und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 720€.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne bei einem kostenfreien Erstgespräch. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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