Mit Urteil von Ende Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut für eine bahnbrechende Wende im Abgasskandal gesorgt. Der EuGH entschied, dass auch das Software-Update zum bekannten EA189 Motor des Volkswagen-Konzerns, eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. VW Kunden sind damit wieder getäuscht worden. Es gibt somit eine neue Angriffsfläche für betrogene Fahrzeugbesitzer. Alles Wissenswerte erfahren Sie im Folgenden!
In dem Verfahren ging es um österreichische Autokäufer, die zwischen den Jahren 2011 und 2013 Diesel-Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns erworben hatten, die mit einer Software ausgestattet waren, sodass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand funktionierte. Die Käufer der Autos – die mit einer entsprechenden Software ausgestattet sind – verlangen, dass VW die Wagen zurücknimmt und im Gegenzug den Kaufpreis erstattet.
Der EuGH hat entgegen der bisherigen Rechtsprechung klargestellt, dass auch die im Jahre 2017 aufgespielten Software-Updates eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Die verwendete Software schaltet ein in Dieselfahrzeugen verwendetes System zur Reinigung von Abgasen, in bestimmten Temperatur-Bereichen gezielt aus. Das ist nach Auffassung der europäischen Richter nicht zulässig. Der Gerichtshof argumentiert unteranderem damit, dass die Abschaltung bei völlig üblichen Temperaturen nicht erlaubt sein kann. Er weist auch darauf hin, dass Umgebungstemperaturen von weniger als 15 Grad Celsius im Unionsgebiet den Regelfall darstellen.
Das neue Urteil auf europäischer Ebene ist ein eindeutiger Rückschlag für den VW-Konzern und widerspricht der bisherigen Linie der nationalen Rechtsprechung in Deutschland. Volkswagen muss mit einer erneuten Klagewelle durch betroffene Verbraucher rechnen. Die Karten wurden durch das Urteil neu gemischt und die Erfolgschancen sind hoch!
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) muss durch die jüngste EuGH-Entscheidung von seiner bisherigen Position abweichen. Das Urteil auf europäischer Ebene strahlt auf die Rechtsprechung des BGH aus.
Sollten auch Sie einen betroffenen Volkswagen erworben haben, können auch Sie Ihre Rechte geltend machen – Wir überprüfen kostenfrei, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben! Kontaktieren Sie uns hier!
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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