Aufgrund der weiterhin stark ansteigenden Gaspreise erwarten Millionen deutsche Haushalte enorme Nebenkostenabrechnungen. Worauf muss ich jetzt als Mieter achten? Kann der Vermieter höhere Vorauszahlungen verlangen? Und was passiert, wenn ich die Nebenkostenabrechnung nicht zahlen kann? Die Antworten dazu erfahren Sie hier!
Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BEDW) wird in fast der Hälfte aller Wohngebäude (49,3 %) und Wohnungen (48,2 %) in Deutschland wird mit Erdgas geheizt. Nach Stand April 2022 wurde der durchschnittliche Gaspreis im vergangenen Jahr um mehr als das Doppelte erhöht. Der Anstieg dürfte für viele Mieter nur kaum zu verkraften sein.
Spätestens im kommenden Jahr droht bei der Heizkostenabrechnung eine hohe Nachzahlung. Vermieter überlegen sich somit bereits jetzt höhere Vorauszahlungen zu verlangen. Dem müssen Mieter aber nicht grundsätzlich zustimmen: Der Anspruch kann erst dann geltend gemacht werden, wenn die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Nur wenn sich aus dieser Abrechnung ergibt, dass der Mieter zu wenig im Voraus bezahlt hat und die Zahlungen auch künftig nicht ausreichen werden, darf der Vermieter höhere Vorauszahlungen verlangen.
„Beachten Sie, dass selbst wenn Sie für das Jahr 2021 laut Nebenkostenabrechung keine hohen Nachzahlungen leisten müssen, der Vermieter trotzdem die aktuellen Preissteigerungen einkalkulieren und die Vorauszahlungen entsprechend heraufsetzen kann“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers.
„Wir empfehlen Mieter, auf eine Erklärung des Vermieters für die Grundlage der Erhöhung zu bestehen“, so Mingers. „In Zuge dessen muss der Vermieter auch die Verträge und Rechnungen mit den Energieunternehmen offenlegen. Sie haben dann die Möglichkeit zu prüfen, ob die Verträge wirtschaftlich sind. Vermieter sollten Preise vergleichen und möglichst preisgünstig einkaufen.“
Natürlich haben Mieter, die es sich finanziell leisten können, die Möglichkeit, in Absprache mit dem Vermieter schon jetzt freiwillig mehr für die Nebenkosten zu überweisen. Der Vorteil dabei ist, dass sich so die hohe Nachzahlung im kommenden Jahr abfangen lässt.
Wer freiwillig die Vorauszahlung heraufsetzen lässt und plötzlich nicht mehr zahlen kann, riskiert den Rauswurf aus der Wohnung. Gerät man mit den Zahlungen mehr als eine Monatsmiete in Rückstand, droht die fristlose Kündigung.
„Wir raten Mietern, selbst Geld zurückzulegen, um sich auf die Nebenkostenabrechnung vorzubereiten. In dem Fall kann man über das Geld frei verfügen und eine mögliche Nachzahlung sofort begleichen“, legt Rechtsanwalt Markus Mingers dar.
„Wenn Ihnen hierfür jedoch die finanziellen Mittel fehlen, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Vermieter sprechen. Vereinbaren Sie bestenfalls eine Ratenzahlung für die drohende Nachzahlung“, rät Mingers. „Wenden Sie sich auch an den Mieterverein. Sie können gegebenenfalls Wohngeld und andere Zuschüsse beantragen.“
In der Regel muss die Nachzahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung gezahlt werden. Wer die Nachzahlung nicht rechtzeitig begleichen kann, dem droht im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietverhältnisses.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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