Bild: Marina Pousheva/ shutter stock.com
Die österreichische Regierung klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die geplante deutsche PKW-Maut – und gewinnt. Die straßburger Richter kippen das Projekt des Verkehrsministers Scheuer und der Partei CSU. Die Maut sei nicht mit EU-Recht vereinbar und gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend. Näheres dazu im Folgenden!
Geplant war die deutsche PKW-Maut für Autofahrer des In- und Auslands, die Bundesstraßen und Autobahnen nutzen und diese finanzieren sollten. Die Höhe der Maut sollte nach der Umweltfreundlichkeit des PKW und der Größe des Motors abhängig gemacht werden. Der durchschnittliche Maut-Betrag hätte voraussichtlich zwischen 67 und 130 € gelegen.
Inländische Fahrer sollten jedoch durch eine geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden.
Nach bereits geäußerten Bedenken der EU-Komission im Jahre 2016 zieht Österreich ein Jahr später vor den EuGH und klagt gegen die deutsche PKW-Maut wegen Vertragsverletzung aufgrund von Diskriminierung.
Die Straßburger Richter geben der österreichischen Regierung Recht und kippen die PKW-Maut. Die Entlastung der Kfz-Steuer bei inländischen Fahrern stelle nämlich eine „mittelbare Diskriminierung“ aufgrund der Staatsangehörigkeit dar.
Die Abgabe soll für deutsche Fahrzeughalter vollständig kompensiert werden. Dies stellt einen weiteren Verstoß gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. Fahrzeughalter anderer Mitgliedsstaaten würden somit die wirtschaftliche Last alleine tragen müssen. Die nationalen Maut-Gesetze sind folglich nicht mit EU-Recht vereinbar.
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