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07.07.2016

Was steckt hinter den Kettenbriefen bei Facebook?

06.07.2016

Wer Facebook nutzt, hat sie mit Sicherheit schon gesehen: die ominösen Kettenbriefe, die angeblich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des sozialen Netzwerks widersprechen und damit die Urheberrechte der einzelnen User schützen sollen. Die Welle der digitalen Verbreitung hat uns diese Woche mal wieder eingeholt.
 
Überall werden nun die Texte kopiert und geteilt. Im Detail hat der Kettenbrief folgenden Wortlaut:
 
„Ich erkläre hiermit folgendes: Heute 04 Juli 2016, in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !
Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil streng verboten ist. Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder — anderes Personal im Dienst von Facebook.
Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom).
Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinemProfil verwendet werden dürfen.“
 

Digitaler Unsinn durch Kettenbriefe bei Facebook!

 
Leider muss man es in aller Deutlichkeit sagen: Wer solche Kettenbriefe teilt, ist offenbar noch nicht im digitalen Zeitalter des 21.Jahrhunderts angekommen. Niemand kann ernsthaft daran glauben, dass durch einen solchen Post die Verbreitung von Fotos, Videos oder Texten verhindert wird.
 
Jeder Nutzer, der sich bei Facebook anmeldet, muss auch deren AGB akzeptieren – ohne wenn und aber. Sollte man das nicht wollen, muss man sich abmelden und ist folglich auch nicht mehr Teil der „Community“.
 
Daran ändern auch die so genannten Widerspruchserklärungen nichts. Würde Facebook diese nämlich akzeptieren, müsste in der Folge das Profil der jeweiligen Nutzer umgehend gelöscht werden. Schließlich ist die Datenverarbeitung das Kerngeschäft des im Silicon Valley ansässigen Unternehmens. Ständig und zu jeder Uhrzeit werden Daten an verschiedene Server übermittelt, gespeichert oder weitergeleitet. Anderenfalls würde das System kollabieren und nicht mehr funktionieren.
 

Was steckt hinter den Paragraphen 111, 112 und 113 des StGB (Strafgesetzbuch)?

 
Die Aufzählung von Paragraphen klingt grundsätzlich ganz schön. Sie verleiht der Widerspruchserklärung ein Stück weit Plausibilität –jedenfalls für den juristischen Laien. Doch was normieren die Paragraphen im Einzelnen wirklich?
 

  • 111 StGB lautet: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft.“ Zwar mag der Paragraph in gewissen Fällen seine Berechtigung finden, hat mit Facebook aber offenbar nichts zu tun.

 

  • 112 StGB gibt es schon lange nicht mehr. Nach dem 2. Weltkrieg ist dieser weggefallen. Er befasste sich mit Menschen, die für eine Befehlsverweigerung deutscher Soldaten beziehungsweise der Kaiserlichen Marine verantwortlich sein sollten.

 

  • 113 StGB hat in der Praxis heute eine große Bedeutung. Er stellt den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Strafe. Auch das ist von hoher Bedeutung im Strafrecht, hat aber mit Facebook so gar nichts am Hut.

 
Schließlich hinkt auch der Verweis auf die so gennante „Statue of Rome“. Diese ist lediglich die völkerrechtliche Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Dieser setzt sich zum Beispiel mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen auseinander. Darüber hinaus liegt seit 2002 nicht mal mehr eine wirksame Ratifizierung durch die USA vor. Darüber hinaus führt Facebook auch keinen Krieg, so dass eine Anwendbarkeit des Römer-Statuts auch hier nicht in Frage kommt.
 

Wie können sich Nutzer dennoch wehren?

 
Wer mit dem Gebaren von Facebook unzufrieden ist, hat nur eine Möglichkeit: Das Löschen des eigenen Profils. Nur so kann man dem sozialen Netzwerk die Rechte an persönlichen Daten entziehen. Dafür werden jedoch die wenigsten von uns bereit sein. Deshalb muss man leider damit leben, dass Daten gespeichert und verarbeitet werden- Willkommen im 21. Jahrhundert.
Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
 

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