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Was muss ich als Betroffener vom LKW-Kartell jetzt beachten?

05.08.2016

Bild: Mr.Exen/ shutterstock.com
 
Wir hatten unlängst davon berichtet, dass die EU-Kommission die LKW-Hersteller Daimler, MAN, Iveco und Volvo/ Renault mit einer Rekordgeldbuße in Höhe von 2,93 Milliarden Euro wegen illegaler Preisabsprachen bestraft hat. Aufgeflogen war das Kartell, weil MAN von der berühmten Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht und eine Beteiligung an dem Kartell eingeräumt hatte. Wir klären, warum sowohl Käufer als auch Leasingnehmer jetzt Schadensersatz fordern können und worauf es genau ankommt.
 

Wer ist vom Kartell betroffen und was müssen Betroffene jetzt tun?

 
In erster Linie geht es um mittelschwere und schwere LKW, also solche mit einer Nutzlast von 6 t bis 16 t und 16 t und mehr. Gerade Speditionen und Vermieter solcher LKW sollten deshalb jetzt Ansprüche geltend machen kann. Das Kartell hatte sich schon 1997 gebildet und bis 2011 Bestand gehabt.
 

Welcher Schaden ist mir als Käufer entstanden? Was kann ich fordern?

 
Konkret ersetzt verlangt werden kann der Schaden, der durch die illegalen Preisabsprachen entstanden ist. Das ist der eigentliche Kaufpreis abzüglich der durch das Kartell entstandenen Preiserhöhung. Im Durchschnitt kostet ein LKW um die 80.000 Euro. Die durch das Kartell verursachte Preiserhöhung liegt nach unserer ersten Einschätzung bei 15 %. Das heißt, dass ein Schadensersatz von 12.000 Euro gefordert werden kann. Für die genaue Bezifferung ist aber noch die Erstellung eines wettbewerbsökonomischen Gutachtens abzuwarten.
 

Welche Unterlagen brauche ich, um Schadensersatz verlangen zu können?

 
Idealerweise sollten Kauf-oder Leasingverträge aus dem entsprechenden Zeitraum zwischen 1997 und 2011 vorgelegt werden können. Ist dies nicht der Fall, kann ein Schaden auch durch externe Gutachten geschätzt werden. Dann aber muss bewiesen werden, dass der LKW genau in diesem Zeitraum gekauft worden ist. Im Endeffekt muss die Betroffenheit aber für jeden Einzelfall ermittelt werden.
 

Wie kann ich gegen die Hersteller überhaupt vorgehen?

 
Es gibt zwei Möglichkeiten, Schadensersatz von den am Kartell beteiligten Unternehmen verlangen zu können. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer baut dabei auf die jahrelange Erfahrung in solchen Fällen und strebt zunächst eine außergerichtliche Lösung an. Dabei werden wir mit einer Zahlungsaufforderung an die Hersteller treten und einen Vergleich suchen, der unsere Mandanten finanziell angemessen entschädigt.
 
Sollte eine solche Einigung jedoch nicht zustande kommen, müssen entsprechende Ansprüche in einem Klageverfahren durchgesetzt werden. Grundlage für die Festlegung des entstandenen Schadens bildet dabei in der Regel ein wettbewerbsökonomisches Gutachten.
 
Was genau in einem möglichen Prozess auf Sie zukommt –auch in finanzieller Hinsicht- lesen Sie am Montag hier auf unserem Blog. Wenn Sie nicht so lange warten können und Fragen oder eine kostenlose Erstberatung wünschen, kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Wir weisen auch hier noch mal darauf hin, dass aufgrund der geltenden Verjährungsfristen schnelles Handeln erforderlich ist. Lassen Sie uns deshalb umgehend Ihre Unterlagen zukommen.
 
Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Channel.

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