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Netflix: Darf ich mein Passwort einfach weitergeben?

04.08.2016

Bild: Kaspars Grinvalds / Shutterstock.com
 
Online-Streaming ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen und wird immer populärer. Wöchentlich steigen viele neue Nutzer ein. Der Account auf Netflix und Co. wird durch die Eingabe der Mailadresse und eines Passwortes geschützt. Darf man ein solches eigentlich einfach weitergeben?

Account-Sharing bei Netflix erlaubt?

 
In den USA ist die Rechtslage inzwischen durch ein Urteil geklärt: Die Weitergabe eines Passwortes für Online-Dienste ist nicht erlaubt. Das Urteil gilt nicht speziell für Netflix, veranschaulicht aber die schwierige rechtliche Lage insgesamt. So muss in den USA davon ausgegangen werden, dass gerade auch die Weitergabe von Netflix-Passwörtern von nun an eine illegale und strafbare Handlung darstellt.
 
In Deutschland hingegen kommt es bei Online-Diensten entscheiden darauf an, was die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) statuieren. Bei Netflix heißt es darin: „Um die Kontrolle über das Konto zu bewahren und den Zugriff durch Unbefugte zu vermeiden (…) sollte der Kontoinhaber das Passwort (…) nicht mit Dritten teilen.“ Das Wort „sollte“ verdeutlicht, dass es sich nicht um ein grundsätzliches Verbot handelt. Vielmehr ist angesichts der klaren Formulierung davon auszugehen, dass man bei einer Weitergabe keine Konsequenzen zu befürchten hat. Aus juristischer Sicht spricht man hier von einem sog. Graubereich. Eins ist klar: Die Nutzung von Netflix ist nur im privaten Rahmen erlaubt.
 

Wie sieht es bei anderen Online-Diensten aus?

 
Hier kann die Rechtslage schon wieder ganz anders aussehen. So bewegt man sich bei anderen Anbietern schnell im Rahmen der Illegalität. Als Beispiel kann Sky herangezogen werden. Hier ist die Weitergabe einer Zweitkarte oder das Teilen von Zugangsdaten für Sky Go an Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, untersagt. Wer sich daran nicht hält, muss mit einer Vertragsstrafe in Höhe von knapp 500 Euro rechnen. Bei Watchever und Maxdome hingegen sind bis dato keine klaren Verbote erkennbar. Die Lage bleibt also unübersichtlich.
 

Fazit!

 
Auch wenn die Weitergabe nicht ausdrücklich verboten ist, sollte man sich genau überlegen, an wen man seine Daten weitergibt. Die Nutzung sollte in jedem Fall nur im privaten Rahmen stattfinden.
 
Für weitergehende Informationen, erreichen Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Channel. Schauen Sie doch mal vorbei.
 
 

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