Bild: 29september/ shutterstock.com
Der Widerruf ist das Recht des Verbrauchers entsprechende Verträge mit Hilfe einer einseitigen Erklärung auflösen zu können. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen vertraglich vereinbartem und gesetzlichem Widerruf.
Wichtig ist zunächst einmal, dass man zwischen einem Kauf im Laden und einem solchen über das Internet differenziert. Bei Letzterem handelt es sich, soweit Sie als Verbraucher auftreten, um ein so genanntes Fernabsatzgeschäft. Hier darf der Vertragsschluss lediglich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder Fax erfolgen. Daraus ergeben sich wiederum besondere Rechte für den Verbraucher. So hat er nach § 312 g BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ein früher häufig eingeräumtes Rückgaberecht gibt es seit der neuen Verbraucherrechtlinie von Juni 2014 nicht mehr. Im Zuge der Neuregelung hat der Unternehmer umfassende Informationspflichten. So muss er insbesondere wirksam über Liefer-und Versandkosten aufklären. Tut er das nicht, beginnt auch eine Widerrufsfrist nicht zu laufen.
Nicht selten kommt es vor, dass man beim Kauf eines neuen TV-Gerätes im Laden Sky gleich mitbestellt und einen entsprechenden Vertrag vor Ort abschließt – hier ist Vorsicht geboten. Anders als beim Fernabsatzgeschäft gibt es dann nämlich gerade kein gesetzliches Widerrufsrecht. Vielmehr müsste ein solches individuell vereinbart bzw. eingeräumt werden, was Sky –praktisch gesehen- aber nicht machen wird. Ein Widerruf ohne die Angabe von Gründen ist dann ausgeschlossen.
Sky bietet über seine Internetseite ein Musterformular an, das nur noch ausgefüllt und abgeschickt werden muss. Darüber hinaus wird das Recht auf Widerruf in den AGB erläutert. Demnach ist vor allem zu beachten, dass die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab Vertragsschluss beträgt. Hier kommt es immer wieder zu Problemen. Häufig gehen Verbraucher davon aus, dass die Frist erst mit Zusendung der Ware zu laufen beginnt. Da es sich in erster Linie aber um eine Dienstleistung handelt, ist der Vertragsschluss maßgeblich.
Da Sky sich hier häufig quer stellt und eine Rücknahme wegen Ablaufs der Widerrufsfrist verweigert, sollte man die Hilfe eines Anwalts oder der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.
Ein gesetzliches Recht auf Widerruf gibt es nur bei Fernabsatzverträgen – also solchen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder Fax geschlossen werden. Eine entsprechende Frist beginnt bei einer Dienstleistung ab dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen. Sollte man Sky beispielsweise bei Media Markt erwerben, kann man regelmäßig nicht ohne die Angabe von Gründen von dem Vertrag Abstand nehmen. Da Sky sich aber auch beim Widerruf häufig uneinsichtig zeigt, kann anwaltlicher Rat oder die Einschaltung der Verbraucherzentrale sinnvoll sein.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Widerruf von Verträgen haben, erreichen Sie uns unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserer Homepage sowie auf unserem You-Tube-Channel.
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