Bild: SN-Photography/ shutterstock.com
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach Angaben von „Spiegel online“ Anzeige gegen den gesamten Vorstand von VW erstattet. Die Staatsanwaltschaft soll jetzt wegen des Verdachts der Marktmanipulation ermitteln. Was bedeutet das für Aktionäre?
Die neuesten Erkenntnisse werfen einen dunklen Schatten auf die heutige Hauptversammlung des Wolfsburger Automobilherstellers. Nach Ansicht der BaFin sei der ehemalige Vorstand insgesamt für mutmaßliche Marktmanipulationen in der Verantwortung. Bereits am Montag wurde bekannt, dass sowohl Ermittlungen gegen Winterkorn als auch dem jetzigen Markenchef Diess eingeleitet worden sind. Laut Aussagen der Staatsanwaltschaft könne sich diese Zahl aber noch erhöhen oder verringern.
Wir hatten in der Vergangenheit mehrfach davon berichtet, dass nach unserer Rechtsauffassung im Rahmen der Abgasaffäre evidente Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz festzustellen seien (mehr dazu hier). So hatte insbesondere Martin Winterkorn nach übereinstimmenden Medieninformationen offenbar früh von dem Einsatz illegaler Software gewusst, ohne seinen entsprechenden Informationspflichten gegenüber den Aktionären nachzukommen. Ein solches Verhalten gegenüber den Aktionären löst nicht nur schadenersatzrechtliche Ansprüche aus. Vielmehr ist es auch strafbar. Diesen Aspekt untersucht jetzt die Staatsanwaltschaft in Braunschweig.
Zunächst einmal greift –wie immer- die Unschuldsvermutung. Es ist aber dennoch erstaunlich, dass gegen Martin Winterkorn selbst überhaupt ermittelt wird. Ursächlich ist dabei die Anzeige der BaFin als unabhängige Behörde.
Geklärt werden muss jetzt, ob die Top-Manager von VW bewusst nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig über die Manipulationen im Diesel-Skandal informiert haben, um die Aktienkurse entsprechend zu manipulieren. Insgesamt könnten bis zu zehn Personen des damaligen Vorstands betroffen sein. Zu den Betroffenen könnten also auch Neu-Chef Matthias Müller sowie jetziger Chef des Aufsichtsrats Pötsch gehören.
Zwar sind die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gesondert von den anhängigen zivilrechtlichen Klagen zu beurteilen, doch ist eines klar: Sollte sich der im Raum stehende Verdacht tatsächlich bestätigen, wäre die Sachlage mehr als deutlich. Dann könnte VW Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz nicht mehr abstreiten. Das wiederum führt zu umfassenden Schadensersatzansprüchen (zum Beispiel in Form eines so genannten Kursdifferenzschadens) für die Aktionäre.
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Weitere Informationen zum Abgasskandal finden Sie auch in unserer Rubrik oder auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
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