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Erlaubt oder nicht? Den Chef beim Personalgespräch heimlich aufnehmen

21.06.2016

Bild: StepanPopov / shutterstock.com.
Das unangenehme Gespräch mit dem Chef steht kurz bevor und Sie als Arbeitnehmer möchten gerne Beweise haben. Das Personalgespräch soll mittels Smartphone heimlich aufgezeichnet werden — ist das erlaubt oder riskieren Sie so eine Kündigung?

Im Personalgespräch besser ohne Tonaufnahme

Nach § 201 StGB, der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, ist das heimliche aufzeichnen eines nichtöffentlichen Wortes strafbar. Dies gilt ebenso bei einem vertraulichen Personalgespräch unter vier Augen mit ihrem Chef.
Ebenso handelt es sich beim Gebrauch oder der Veröffentlichung von heimlich aufgezeichneten Tonaufnahmen und der öffentlichen Inhaltswiedergabe derer um eine Straftat — es handelt sich hierbei nämlich um ein Element des gesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechtes. Gerade so wie das Recht am eigenen Bild besteht das Recht am eigenen Wort!
Neben der Verletzung des Rechtes am eigenen Wort, wird es ebenfalls schwierig vor Gericht mit einer heimlichen Tonbandaufnahme zu seinem Recht zu kommen, denn dieser „Beweis“ verstößt gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Die Verletzung dieser Pflicht durch den Arbeitnehmer legitimiert eine Kündigung — auch ganz ohne Abmahnung!

Vor Gericht wegen Tonaufnahme bitter gescheitert

Im vorliegenden Fall zeichnete eine Arbeitnehmerin ihr Personalgespräch mit ihrem Chef heimlich auf, als es um ihre Wiedereingliederung im Unternehmen nach längerer Krankheitsphase ging. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren verwendete ihr Anwalt nun aber auch noch die Wortprotokolle!
Die Entscheidung: Vertraulichkeit des Arbeitgebers hat oberste Priorität, vor allem im Vier-Augen-Gespräch! — Der Straftatbestand und die Rechtsverletzung durch den heimlichen Mitschnitt muss der Arbeitnehmerin bekannt sein und auf diese muss sie durch ihren Chef auch nicht noch einmal hingewiesen werden!
Ein Plädoyer für ein Personalgespräch unter sechs Augen! Das LAG Rheinland-Pfalz unterstützte zugunsten der Arbeitnehmerin aber auch, dass eine Benachteiligung ausgeschlossen werden könne, wenn man nicht alleine im Gespräch mit dem Chef geht. Dennoch sind Tonband oder Smartphone keine probaten Mitteln — „Zeugen“ sollten hinzugezogen werden, diese sind Personen wie andere Kollegen oder eine Mitarbeitervertretung.
Auch ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann als Unterbrechung in das Personalgespräch eingebunden bzw. zugeschaltet werden, wenn Zweifel bestehen, dass das Gespräch nachher unter falschen Punkten erscheint.
 
Das Verhältnis zum Chef liegt im Argen oder Probleme mit den Kollegen bahnen sich an, sind vielleicht sogar schon ausgeartet? Dann wenden Sie sich an uns — wir als Experten im Arbeitsrecht sorgen für Ihr Recht! Rufen Sie uns unter 02461 / 8081 an oder schreiben Sie uns an info@mingers-kreuzer.de und profitieren von unserer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung!
Arbeitsrecht & mehr gibt es auch auf unserem Youtube-Channel Kanzlei Mingers & Kreuzer!

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