Bild: Audrius Merfeldas / Shutterstock.com
Die Modernisierung eines Wohnhauses kann mitunter erhebliche (negative) Auswirkungen für die Mieter haben. Das Landgericht Berlin hat jetzt entschieden, dass nicht jede Modernisierung hingenommen werden muss. So können Betroffene unter Verweis auf eine „unzumutbare Härte“ eine solche unter gewissen Voraussetzungen verweigern. Wir klären auf.
Sobald der Vermieter Maßnahmen im Rahmen einer Modernisierung ankündigt, sollten betroffene Mieter deren Auswirkungen zunächst prüfen lassen. Schließlich muss nicht alles geduldet werden. Das gilt vor allem dann, wenn Mieter für mehrere Monate aufgrund umfassender Arbeiten ausziehen müssen.
Eine derart große Modernisierung kann laut dem Deutschen Mieterbund, der auf ein Urteil des Landgerichts Berlin verweist, eine unzumutbare Härte darstellen. Dabei können Sie sich Folgendes merken: Unzumutbare Härte liegt dann vor, wenn entsprechende Maßnahmen lange dauern und umfangreich sind.
Im konkreten Fall ging es um solche umfangreichen Bauarbeiten, bei denen die Mieter einer großen Wohnung (166 qm) für zwölf Monate hätten ausziehen sollen. Erneuert werden sollten unter anderem Abwasser- und Wasserleitungen sowie Erneuerungen der Bäder. Zudem sollten Fenster in der Küche ausgetauscht und zwei Balkone angebaut werden. Das wollte der Mieter nicht auf sich sitzen lassen.
Grundsätzlich seien nach Ansicht der Richter Einschränkungen im Besitzrecht des Mieters möglich. Eine Herausgabe der Wohnung oder gar die Kündigung des Mietverhältnisses können aber deshalb nicht einfach gefordert werden. Dafür müssten zwingende Gründe vorliegen, die hier nicht gegeben waren. Im Einzelfall kann zum Beispiel die vorübergehende Räumung eines Zimmers gefordert werden. Dann aber kann der Mieter wiederum eine Ersatzunterkunft fordern.
Sollten Sie Fragen rund um eine bevorstehende Modernisierung oder dem Mietrecht insgesamt haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere akutelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
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