Bild: Antonio Guillem / shutterstock.com
Die Anmeldung von Eigenbedarf durch den Vermieter ist eine unangenehmen Sache für Mieter — denn das bedeutet meist, dass Ende des Verbleibs. Allerdings muss es das nicht immer heißen! Wir verraten, wann Ausnahmen gelten!
Wohnraummangel ist keine Seltenheit in der heutigen Zeit, deshalb ist die Anmeldung von Eigenbedarf für viele Mieter ein echt herber Schlag. Bezahlbaren Ersatz finden ist nur einer der Probleme, mit denen Sie sich dann konfrontiert sehen. Natürlich möchte man letztlich lieber in seiner Wohnung bleiben statt neue vier Wände zu suchen.
Doch trotz Eigenbedarf durch den Vermieter, müssen Sie noch nicht den Kopf hängen lassen — wir verraten Ihnen, wann es eine Chance gibt, doch zu bleiben!
Zunächst ist entscheidend, dass eine Anmeldung von Eigenbedarf nur zugunsten bestimmter Personengruppe möglich ist. Darunter fallen:
Ihnen zugunsten kann eine Anmeldung von Eigenbedarf zulässig sein und die Wohnung dementsprechend geräumt werden. Soll eine Immobilie zur beruflichen Nutzung frei gemacht werden, bedeutet das ebenfalls das Ende des Mietverhältnisses. Darüber hinaus ist auch die Wirtschaftlichkeit ein Faktor zur Anmeldung von Eigenbedarf, wenn nämlich der Verkauf ertragreicher ist, als die Wohnung zu vermieten.
Ebenso wie bei einer regulären Kündigung des Mietverhältnisses, gelten auch bei der Anmeldung von Eigenbedarf Kündigungsfristen, die gesetzlich vorgegeben sind. Haben Sie ein Mietverhältnis, dass bis zu fünf Jahre besteht, müssen Sie ab Ende des Monats, in dem die Kündigung eingegangen ist, innerhalb drei Monate ausziehen. Ein Mietverhältnis mit bis zu acht Jahren, gebietet einen Auszug innerhalb von sechs Monaten, für mehr als zehn Jahre Mietverhältnis gelten neun Monate Auszugsfrist.
Achtung: Entfällt die Eigenbedarfsanmeldung innerhalb der Kündigungsfrist, verfällt die Kündigung & Sie dürfen die Immobilie weiterhin bewohnen!
Wie in vielen Fällen deutschen Rechts gelten auch Härtefälle als Ausnahme, damit Mieter die Wohnung weiterhin bewohnen dürfen: Bedeutet die vertragsmäßige Kündigung auf Eigenbedarf eine besondere Härte für die Mieter, können diese bleiben. — Dies ist u.a. bei alten oder kranken Menschen der Fall.
Tipp: Handelt es bei Ihrer Wohnung um eine nachträglich zur Eigentumswohnung umgewandelten Immobilie, besteht erst nach bis zu zehn Jahren das Recht auf eine Eigenbedarfskündigung Ihres Mietverhältnisses! — Gleiches gilt beim Verkauf an eine Personengesellschaft oder an mehrere Eigentümer. Hier kann Widerspruch eingelegt werden!
Probleme mit dem Vermieter, dem Nachbarn oder eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten? Dann melden Sie sich bei uns — wir als Experten im Mietrecht helfen Ihnen gerne weiter! Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich Immobilien- und Vertragsrecht können wir Ihre Interessen auch gerichtlich erfolgreich vertreten!
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