Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Hamburg-Mannheimer Versicherung – Wieso ist ein Ausstieg rentabel?
10.08.2017
Der richtige Umgang im Internet – Die Netiquette zählt!
11.08.2017

VW zahlt Umstiegsprämie für schmutzige Diesel – Die Lösung für betrogene Kunden?

10.08.2017

Bild: Val Thoermer / shutterstock.com
Nach dem Diesel-Gipfel: VW reagiert auf die drohenden Fahrverbote für schmutzige Diesel mit einer satten Abwrackprämie für Umsteiger. Kunden können nunmehr für Ihre alten Diesel-Fahrzeuge eine Abwrackprämie, die sog. Umstiegsprämie, vom Wolfsburger Autobauer bekommen.
Je nach Art des neu gewählten Antriebs, z.B. Gas, Elektro oder Hybrid, können Ihnen beim Erwerb eines Neuwagens bis zu 10.000 Euro winken.
Die Umstiegsprämie soll Anreiz sein, seinen Alten gegen einen Wagen mit neuerer, vermeintlich umweltfreundlicherer Technologie auszutauschen. Der Diesel-Gipfel verdeutlichte noch einmal, dass eine Umrüstung mittels Software-Update kaum den gewünschten Erfolg sauberer Abgase halten könne und zudem viel zu teuer sei. — Die Umstiegsprämie von VW war geboren.

VW und die Umstiegsprämie: Sonderzulage im Rechts-Check

Die Prämie gilt nur für Alt-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro-1 bis Euro-4 und betrifft nicht die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit Euro-5. Geschädigte der Dieselaffäre stehen damit weiter im Regen.
Ferner ist das Angebot bis Ende des Jahres befristet und VW wird es damit nur im eigenen Interesse schaffen, die mit Euro-6-Norm ausgestatteten Fahrzeuge zu verkaufen. Angesichts der Unsicherheit, die der VW Dieselskandal ausgelöst hat, waren die Käufer sehr zurückhaltend und viele Fahrzeuge stehen schlicht und ergreifend auf Halde. Diese kann VW dann mittels Anreiz der Abwrackprämie doch noch verkaufen.
Zum Ende des Jahres gilt aber schon die neue Euro-6d-Norm: Im Klartext bedeutet das, dass die Fahrzeuge, die nun erworben werden, dann auch nicht auf dem neuesten technischen Stand sind.
Generell lässt sich daher feststellen, dass es VW weder um die vom Skandal geschädigten Kunden geht, noch um die Umwelt. Vielmehr geht es darum noch möglichst viele Diesel mit Euro-6-Norm zu verkaufen und den Rückgang der bisherigen Verkäufe nach Bekanntwerden des Dieselskandals zu kompensieren. Das Ganze im Glanz einer Sonderzulage beim Umstieg auf umweltfreundlichere Wagen.

Ein Überblick: Das bekommen Sie mit der Umstiegsprämie

Neben der Abhängigkeit vom Antrieb des neuen Wagens, staffelt sich die Umstiegsprämie auch nach Modell. Je kleiner der Wagen, desto geringer die Prämienzahlung. Voraussetzung für die Auszahlung ist selbstverständlich die Verschrottung Ihres alten Diesel-Fahrzeugs (Euro-4 und niedriger).
So bekommen VW Kunden bspw. beim Erwerb eines Up! gerade einmal 2.000 Euro Prämie, beim Kauf eines Golfs oder Tiguans erhalten Sie etwa 5.000 Euro. Lohnenswert ist die Umstiegsprämie bei den großen Geländewagen: Der Touareg bspw. bringt satte 10.000 Euro.
Neben der Umstiegsprämie lockt VW seine Kunden zusätzlich mit einer Zukunftsprämie für Wagen mit Hybrid-, Elektro- oder Erdgasantrieb. Hier können zwischen 1.000 und 2.380 Euro zusätzlich zur staatlichen Kaufprämie ausgezahlt werden.
Nicht nur VW ködert über die Prämienzahlungen: Auch die Tochterkonzerne Audi und Porsche bieten Sonderzahlungen beim Erwerb eines neuen Modells. — So erhalten Kunden bei Porsche beim Kauf eines neuen SUVs einen Preisnachlass von bis zu 5.000 Euro auf den Kaufpreis. Audi gewährt ebenso wie VW eine Prämie bis zu 10.000 Euro beim Umstieg auf ein neueres Modell.
Vor und während des Diesel-Gipfels hatten bereits Daimler, Ford und BMW entsprechende Prämien vorgestellt. Weitere Autobauer ziehen womöglich mit einer Umstiegs- und/oder Zukunftsprämie nach. — Diese Aktion wird auch nicht verhindern, dass Dieselfahrer unter Umständen ab kommendem Jahr mit Fahrverboten in Städten und Gemeinden zu rechnen haben, selbst wenn sie die Euro-6-Norm erfüllen.↓
+++ Auto finanziert? Neues zum Widerruf Autokredit +++

Betroffen im Abgasskandal? Mit Mingers & Kreuzer zum Erfolg

Während VW, Audi & Co. mit Prämien um sich werfen, um Kunden zu halten, könnte für Betroffene im Abgasskandal eine Musterfeststellungsklage für etwas Bewegung sorgen. Derzeit müssen alle Geschädigten im VW Skandal bzw. in der Abgasaffäre einzeln klagen. Ein sog. Musterfeststellungsklage könnte hier bereits entscheidende Vorfragen, bspw. ob ein Software-Update als Mangel zu bewerten ist, gerichtlich klären. — Eine verbindliche Aussage bzw. ein Urteil hätte zumindest Signalwirkung für Millionen Geschädigte, die erwägen gegen ihren Autobauer zu klagen.
So wäre eine Rechtsklarheit geschaffen, dennoch würden konkrete Einzelfall-Fragen selbst prozessual zu klären sein. Ob eine deutsche Variante der US-amerikanischen Sammelklage allerdings möglich ist, scheint derzeit nicht klar zu beantworten.
Wenn auch Sie betroffen sind vom VW Abgasskandal, ist anwaltlicher Rat unabdingbar. Aufgrund der immer neuen Informationen ist es für Rechts-Laien kaum möglich den Überblick zu behalten. — Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bieten Ihnen in einem ersten Schritt eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. In einem zweiten Schritt können wir gemeinsam mögliche rechtliche Schritte besprechen sowie Erfolgschancen und Risiken bewerten. Aktuell vertreten wir hunderte Geschädigte im Abgasskandal bundesweit und helfen betroffenen Kunden ihre Rechte und Ansprüche geltend zu machen!

Ähnliche Beiträge

Design Ohne Titel
21.03.2023

Durchbruch im Dieselskandal: EuGH eröffnet beste Chancen auf Schadensersatz!


Mehr erfahren
Design Ohne Titel
16.03.2023

Miet-Vergleich: Wohnungen werden immer teurer!


Mehr erfahren
Design Ohne Titel
10.03.2023

Datenlecks: Auch Twitter und Deezer sind betroffen!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Durchbruch im Dieselskandal: EuGH eröffnet beste Chancen auf Schadensersatz!
  • Miet-Vergleich: Wohnungen werden immer teurer!
  • Datenlecks: Auch Twitter und Deezer sind betroffen!
  • Der März ist da: Das alles ändert sich diesen Monat!
  • OLG-Urteil – Blitzerapps sind auch für Beifahrer verboten!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com