Bild: Joana Lopes/ shutter stock.com
Kunden der Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung haben die Möglichkeit durch einen Widerruf aus ihrem wenig lukrativen Versicherungsvertrag auszusteigen und somit Geld zu sparen. Die wichtigsten Fakten dazu finden Sie im Folgenden!
Mehrere Versicherungsnehmer der Hamburg-Mannheimer Versicherung kriegen durch das anhaltende Widerrufsrecht die Chance, ihren Versicherungsvertrag, den Sie zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, zu widerrufen. Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung beginnt die 30-tägige Widerrufsfrist für mehrere tausend betroffene Kunden nicht zu laufen. Hierbei spricht man vom „ewigen“ Widerrufsrecht.
Für viele Kunden ist der Widerruf die beste Möglichkeit aus dem unrentablen Versicherungsvertrag auszusteigen. Die von den Versicherungen versprochenen hohen Renditen wurden nicht eingehalten, wohingegen die einzuzahlenden Betröge weiterhin hoch bleiben. Der Vertrag entwickelt sich zum Verlustgeschäft.
Die Kündigung des Versicherungsvertrages ist aufgrund des zu geringen Rückkaufswertes nicht besonders lukrativ. Empfehlenswert ist daher der Widerruf, bei dem Sie als Kunde Ihren Vertrag rückabwickeln lassen und den gesamten eingezahlten Betrag rückerstattet bekommen können – abzüglich eines Risikoanteils und der Verwaltungsgebühren.
Lassen Sie Ihren Vertrag von Experten auf fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen überprüfen lassen. Ein typischer Fehler der Hamburg-Mannheimer Versicherung ist die Belehrung zum Beginn der Widerspruchsfrist, die von der „Überlassung aller Unterlagen“ abhänge. Welche Unterlagen genau damit jedoch gemeint sein sollen, wird nicht vollständig dargelegt – somit ist dies ungenau und unvollständig.
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer bietet Ihnen als Betroffenen die finanzielle Unterstützung an, Ihr Widerrufsrecht einzuklagen. Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer ermöglicht Ihnen, den Vertrag wirksam und ganz ohne Kostenrisiko zu widerrufen. Dadurch müssen Sie im Falle einer Niederlage keinerlei Verfahrenskosten tragen.
Unter anderem Gerichtskosten, Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts, Zeugen- und Sachverständigenkosten werden vollständig vom Prozessfinanzierer übernommen. Gewinnen Sie den Prozess, müssen Sie dem Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 % des wirtschaftlichen Vorteils zahlen, somit ersparte Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes.
Senden Sie uns Ihren Alt- oder Neuvertrag Ihres Darlehen an info@mingers-kreuzer.de zu und wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen bei einem Widerruf mit Rückabwicklung sowie bewerten Ihre Aussichten und Risiken individuell.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir ermöglichen Ihnen einen Darlehenswiderruf. Mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer können Sie Ihren Vertrag ganz ohne Kostenrisiko widerrufen!
Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Näheres zum Widerrufsjoker und unserem Angebot zur Prozessfinanzierung finden Sie im folgenden Video – erklärt von Herrn Mingers.
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