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14.11.2015

VW-Skandal: Umrüstung von mehr als 540.000 Fahrzeugen!

14.11.2015

Das Kraftfahrtbundesamt („KBA“) hatte kürzlich die Anordnung getroffen, dass sich ungefähr 2, 4 Millionen Autos im Rahmen einer verbindlichen Rückrufaktion einer Umrüstung unterziehen müssen. Bei 540.000 dieser Fahrzeuge bleibt es aber nicht nur bei einer technischen Umrüstung hinsichtlich der manipulierten Software. Vielmehr seien für eine Vielzahl von Modellen Eingriffe in die Motorentechnik notwendig. Eine Lösung kann hierfür aber frühestens 2016 angeboten werden. VW beteuert, dass den Kunden keinerlei Kosten entstünden.

Was ist von einer Umrüstung zu erwarten?

Doch wiegt das Problem unter Umständen durchaus schwerer. Eine Umrüstung des Motors könnte dessen Leistung beeinträchtigen beziehungsweise verändern. Der jetzigen Konzernführung um VW-Chef Müller sei es dabei wichtiger, die erklärten Ziele für Abgaswerte einzuhalten, als Verluste in der Tempospitze der Wagen hinzunehmen. Das weitaus größere Problem könnte aber der Spritverbrauch darstellen. Dieser steigt laut Experten im Zuge der Reinigung von Abgasen durch die jeweiligen Motoren und Katalysatoren. Das wiederum kann zu einer erhöhten Kfz-Steuer führen oder dafür sorgen, dass eine höherwertige Umweltplakette benötigt wird. Zudem ist damit zu rechnen, dass bei einem Wiederverkauf mit erheblichen Verlusten zu rechnen ist.
 
Betrachtet man demnach die vorliegenden Mängel ist eine Geltendmachung eigener Ansprüche unbedingt zu empfehlen. Verbraucher müssen sich gerade nicht jeglichen Aussagen des Herstellers oder anderer Verbände beugen. Zwar können Gewährleistungsansprüche gegebenenfalls nach zwei Jahren verjähren, doch ist die Sachlage dann schon wieder anders, wenn der Nachweis vorsätzlichen Betrugs oder Täuschung der Kunden geführt werden kann. Hier erscheint ein Rücktritt oder Schadensersatz vor allem dann denkbar, wenn der Wagen nach der Umrüstung weiterhin mit einem Mangel behaftet ist. Dies kann zum Beispiel schon bei einem abweichenden Spritverbrauch von drei Prozent der Fall sein. Haben Sie Ihren Wagen hingegen bei einem Händler erworben, so würde eine etwaige Rückabwicklung grundsätzlich nur mit diesem erfolgen. Darüber hinaus sind auch Schadensersatzforderungen im Rahmen einer Minderung möglich.
 
Angesichts der doch schwierigen Rechtslage und Unüberschaubarkeit ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei können wir Ihnen als kompetenter Partner mit großer Erfahrung beiseite stehen. Kontaktieren Sie uns doch einfach telefonisch unter 02461 / 8081 oder unter dem entsprechenden Kontaktformular. Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie auch unter dem Artikel „VW-Affäre: Rücktritt und Schadenersatz möglich“ sowie in der Rubrik News („VW“).

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