In letzter Zeit kommt es vor Gericht immer häufiger zu Urteilen zugunsten der Kreditinstitute. Private Darlehensnehmer, die aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen mit Ihrem derzeitigen Vertragspartner brechen wollen, scheitern an gerichtlicher Instanz. Dies ist aber zunächst kein Grund zur Verzweiflung!
Aktuell ist die Zahl der klagenden Kreditnehmer, die gegen ihre Sparkassen oder (Volks-)Banken vorgehen, hoch wie nie, sodass die Rechtsprechung zugunsten der Finanzinstitute fast schon absehbar ist. Aber wichtiger Fakt für Sie ist, dass diese Urteile nicht immer übertragbar sind und somit noch der Einzelfall entscheidet, ob ein Widerruf auch vor Gericht Erfolg zeigen wird. Lassen Sie sich auf keinen Fall entmutigen Ihren Darlehensvertrag rechtlich auf Fehler und Unklarheiten zu prüfen.
Dass der jeweilige Kreditgeber nicht positiv auf einen legitimen Widerruf reagiert, liegt in der der Natur der Sache, da mit jeder statthaften Revokation die Bank auf die eigene Fehlerquote in der Einarbeitung vorgefertigter Textbausteine gestoßen wird.
Ein weiterer Fakt ist auch, dass der BGH bislang die wenigsten Widerrufstexte respektive Verbraucherinformationen beurteilt hat, so dass kaum Konstellationen bekannt sind. Die verschiedensten Sachlagen bedingen hier, was am Ende richterlich entschieden wird – maßgeblich ist die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung. Das Einsetzen einer Mustervorlage Ihrer Bank bedeutet noch nicht, dass Sie vollumfänglich über Ihr Rechte und Pflichten im Falle des Widerrufes informiert wurden.
Kooperationsbereitschaft ist von Volksbanken, Sparkassen oder Instituten wie der DSL-Bank, Sparda-Bank oder Deutsche Kreditbank außergerichtlich nicht zu erwarten. Sie wiegen sich durch vormals positive Rechtsprechungen in Sicherheit und wenden diese Urteile dann rigoros auf alle widerrufenden Kunden an. Ein Fehler, denn viele dieser Gerichtsentscheide sind noch nicht rechtskräftig oder entsprechen nicht den vorliegenden Fällen.
Was tun, wenn die Bank meinen Widerruf nicht anerkennt?
Sollten Sie nach eingereichtem Widerruf von der Bank ein Ablehnungsschreiben bekommen – ist noch nicht der Zeitpunkt gekommen sich gegen die Banken oder Sparkassen geschlagen zu geben. Sie haben das Recht Ihre Ansprüche durchzusetzen, daher raten wir nach Erhalt der Antwort von Ihrem Kreditgeber eine Zweitmeinung einzuholen.
Dazu bieten wir Ihnen die kostenlose Sichtung Ihrer Unterlagen und beraten Sie in einem Erstgespräch über Ihre Aussichten in einem möglichen Rechtsstreit mit der Bank, vor allem aber Ihre Ansprüche, die den Widerrufsbelehrungen zugrunde liegen. Und das kostenfrei!
Die Banken wollen Sie am Widerruf hindern, denn Ihr Widerruf kostet den Finanzierern mehr als eine Kündigung – und wer gesteht schon gerne Fehler ein, wenn es um bares Geld geht? Wir helfen Ihnen Ihre Rechte geltend zu machen und begleiten Sie durch den rechtlichen Irrgarten im Widerrufsfall!
Alles Weitere auch zum nahenden Ende des ewigen Kreditwiederrufs finden Sie in unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen„.
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