Der Wolfsburger Automobilhersteller hat wohl intern zu einem juristischen Trick gegriffen, um die lückenlose Aufklärung des Skandals zu beschleunigen. Im Mittelpunkt steht dabei eine so genannte Kronzeugenregelung. Bereits Anfang Oktober hatte VW-Chef Müller angekündigt, die bisherige Aufarbeitung schnellstmöglich vorantreiben zu wollen.
In erster Linie geht es bei einer Kronzeugenregelung darum, dass „geständige“ Mitarbeiter ihren Job behalten sollen und nicht mit etwaigen Schadensersatzforderungen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Im Rahmen solcher Amnestieprogramme soll also ein größtmöglicher Anreiz für Beschäftige geschaffen werden, sich derart zu offenbaren, dass interne Aufarbeitung zügig erfolgen kann. Der Sanktionsfreiheit sind dabei enge Grenzen gesetzt.
Im Zuge des Abgasskandals ist VW nicht nur in Deutschland mächtig unter Druck geraten. Gerade auch in den Vereinigten Staaten hat der Skandal beträchtliche Ausmaße angenommen. Anders als hier sind derartige Fälle mit den US-Behörden nur schwer verhandelbar. Fristen zur Aufklärung werden bewusst kurz gesetzt und etwaige Sanktionen sind für den Konzern nur schwer voraussehbar. Deshalb hat VW wohl auch entschieden, die ursprünglich bis Ende Dezember laufende Kronzeugenregelung auf Ende November zu limitieren. Man wolle schließlich möglichst glimpflich aus der Affäre herauskommen. Da macht ein Entgegenkommen in Bezug auf die amerikanischen Behörden durchaus Sinn.
Die Kronzeugenregelung soll vor allem für Ingenieure des Unternehmens ermutigend wirken. Denn sie sind in der Lage konkrete Aussagen zu den technischen Manipulationen der Autos zu tätigen. Bis dato hat sich gerade die Sparte aus Angst vor Sanktionierung mit Erklärungen zurückgehalten. So habe man bei VW intern bereits einräumen müssen, dass ein solches Amnestieprogramm schon früher hätte kommen können. Für die oberste Riege der Manager sowie dem gesamten Vorstand gilt das Programm hingegen nicht. Sie sollen also gerade nicht geschont werden, was unter anderem daran liegt, dass der allgemeine Informationsfluss zwangsläufig über sie läuft und eine Kenntnis der Umstände als sehr wahrscheinlich gilt.
Sollte sich die Befristung auf Ende November bewahrheiten, müssen Ingenieure ihre Aussagen möglichst zeitnah tätigen, anderenfalls ist die „deadline“ erreicht. Dann liegt es an VW selber, ordentliche Ergebnisse und Lösungsvorschläge zu präsentieren. Sind die Behörden in der Bundesrepublik bis hierhin noch relativ nachsichtig, wird sich der Blick vor allem auf die USA und deren Umgang mit den gelieferten Ergebnissen richten. Dies kann durchaus ein Gradmesser für Beurteilungen hierzulande darstellen.
Weitere Informationen zu dem VW-Skandal finden Sie auch unter dem Artikel „VW-Skandal: Wolfsburger Automobilhersteller muss in Deutschland mehr als 540.00 Wagen umrüsten“. Wenn Sie wissen wollen, welche Rechte sie explizit als Verbraucher geltend machen können, schauen Sie doch einfach in unserer Rubrik zum VW-Skandal nach. Darüber hinaus können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden ( 02461/8081 ) oder das entsprechende Kontaktformular nutzen.
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