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15.11.2015
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15.11.2015

Sonderkündigungsrecht: Wenn das Fitnessstudio umzieht, …

15.11.2015
Die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio dauert in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten und verlängert sich nach Ablauf automatisch. In diesem langen Zeitraum können einige Dinge passieren. Außer der sinkenden Motivation, gesundheitlichen Problemen und einer Schwangerschaft sind immer häufiger auch Umzüge ein Grund für die Sonderkündigung.
Auch das Fitnessstudio kann natürlich umziehen, wenn zum Beispiel der Mietvertrag abgelaufen ist oder die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen. Müssen die Mitglieder in diesem Fall dann einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen oder können sie ihr Sonderkündigungsrecht ausüben?
 
Das Fitnessstudio zieht in neue Räumlichkeiten
Anfang 2010 hat ein Mann in einem Fitnessstudio einen Vertrag unterschrieben. Er entschied sich genau für dieses Fitnessstudio, da es sich nicht weit von seiner Arbeitsstelle befand. Dadurch
konnte er in seiner Mittagspause im Fitnessstudio trainieren. Ungefähr 4 Jahre später zog das Fitnessstudio in neue Räumlichkeiten. Diese befanden sich noch immer in der gleichen Stadt, aber in einem anderen Stadtteil. Ab diesem Zeitpunkt an konnte der Mann nicht mehr in seiner Mittagspause in seinem Fitnessstudio trainieren. Aus diesem Grund wollte der Mann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag mit seinem Fitnessstudio vorzeitig kündigen. Er schrieb eine Kündigung und schickte diese an das Fitnessstudio. Das Studio hat die vorzeitige Kündigung nachweislich bekommen, hat sie jedoch nicht akzeptiert. Schließlich musste das Amtsgericht in Brandenburg über den Fall entscheiden.
 
Die Kündigungsmöglichkeiten bei Ihrem Fitnessstudio
Im deutschen Gesetz findet sich keine ausdrückliche Regelung für einen Fitnessstudiovertrag. Egal, ob der Vertrag als Dienstvertrag, Mietvertrag oder als eine Kombination von beidem angesehen wird. Der Vertrag bleibt durch seine Laufzeiten immer ein Dauerschuldverhältnis. Ein solches Verhältnis kann in Form einer ordentlichen Kündigung beendet werden. Diese ist allerdings nur mit einer kürzeren oder längeren Frist zum Laufzeitende möglich. Die wichtigen Details zu der Frist und der Form finden Sie entweder direkt im Fitnessstudiovertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Fitnessstudios.
Zusätzlich gibt es bei Dauerschuldverhältnissen stets ein Sonderkündigungsrecht. Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Zudem muss die Frist einer ordentlichen Kündigung nicht mehr abgewartet werden können. Durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessstudios kann das Sonderkündigungsrecht auf keinen Fall ausgeschlossen werden.
 
Gilt ein Umzug als wichtiger Grund?
Die Frage, wann ein wichtiger Grund für die Ausübung vom Sonderkündigungsrecht vorliegt, lässt
sich leider nicht pauschal beantworten. Zuerst müssen die Interessen der beiden Seiten
(Fitnessstudio und Mitglied) und alle wichtigen Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt werden. In Bezug auf den oben genannten Fall mit dem Mann, der seinen Fitnessstudio Vertrag außerordentlich kündigen wollte, wurden folgende Details berücksichtigt:
Die geographische Entfernung zwischen den alten und den neuen Räumlichkeiten des Fitnessstudios und der Arbeits- bzw. Wohnort des Mannes. Durch den Umzug des Fitnessstudios kann der Mann die Räumlichkeiten nicht mehr in der bisherigen Form nutzen und in seiner kurzen Mittagspause trainieren.
Das Amtsgericht in Brandenburg (Az.: 34 C 5/15) entschied, dass es dem Mann nicht zumutbar sei an seinem Fitnessstudiovertrag festhalten zu müssen. Somit wurde sein Sonderkündigungsrecht wirksam und der Vertrag konnte aufgelöst werden. Sollte Ihr oder Fitnessstudio ebenfalls umgezogen sein, so raten wir Ihnen zu einer anwaltlichen Hilfe. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Fachanwalt prüft
Ihr Sonderkündigungsrecht und hilft Ihnen bei der Auflösung Ihres Fitnessstudiovertrags.

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