Ein Bundestagsgutachten lässt VW-Kunden hoffen. Zwar sind die juristischen Konsequenzen immer noch nicht genau absehbar, da der Sachverhalt noch nicht vollständig geklärt ist, jedoch können VW-Kunden nach einer Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen unter bestimmten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurück treten und Schadensersatz verlangen.
Dies setzt eine erhebliche Pflichtverletzung des Vertragsverhaltnisses voraus. Diese Pflichtverletzung würde jedoch dann vorliegen, wenn der Wagen nach Rückruf und Deaktivierung der Software ca. 10 % mehr Diesel verbrauchen würde.
Es gibt zahlreiche Rechtsprechung, die bereits bei einem Mehrverbrauch von drei Prozent von einem Sachmangel und damit einem Anspruch auf Schadensersatz ausgeht. In Zeiten steigender Spritpreise stellt der Kraftstoffverbrauch eines Wagens für den Verbraucher eine wesentliche kaufbeeinflussende Eigenschaft des Wagens dar. Jedoch wird dem Käufer zugemutet, dass er weiß, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von zahlreichen Einflüssen und der individuellen Fahrweise des Nutzers abhängen und deshalb nicht mit den Angaben im Prospekt gleichgesetzt werden können. Bei einem Verbrauchsmehrwert ab 10 % ist eine Ergeblichkeitsschwelle überschritten und ein Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatz möglich.
Im Übrigen seien nach dem Gutachten Ansprüche auf Schadensersatz denkbar, da VW mit falschen Angaben zum Stickoxid-Ausstoß der PKWs die Käufer getäuscht habe. Zunächst haben die Kfz Halter ein Recht auf Nacherfüllung, d.h.das Auto müsste repariert oder ausgetauscht werden. Der Austausch des Autos dürfte jedoch in keinem Verhältnis zum eigentlich entstandenen Schaden stehen, so dass dem Käufer zunächst nur ein Anspruch auf Nacherfüllung zustehen dürfte. Sollte diese Nacherfüllung fehlschlagen oder eine angemessene Frist zur Nacherfüllung angelaufen sein, steht dem Käufer auch ein Schadensersatzanspruch zu.
Die Gutachter haben zudem als weiteres juristisches Risiko für VW eine mögliche Verbandsgeldbuße ausgemacht. Diese konnte im Einzelfall bis zu 10 Millionen Euro betragen.
Während sich die Rücktritts- und Schandesersatzforderungen der Kunden unmittelbar gegen die Händler richten, kommt für den VW Konzern direkt nur eine Ordnungswidrigkeit einer sogenannten Verbandsgeldbuße in Betracht. Diese setzt voraus, dass ein Manager erwiesenermaßen eine Straftat begangen hat. Bei Fragen rund um den Abgasskandal bei VW könne Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular erreichen. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Rubrik.
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