Wir hatten vor einigen Wochen bereits davon berichtet, dass Bosch möglicherweise in die Abgasaffäre verwickelt sein könnte. Dieser Verdacht scheint sich jetzt zu bestätigen. Ein amerikanischer Autokäufer reichte am Montag eine Klage gegen Bosch bei einem Bundesgericht in Michigan ein. Bosch sieht sich dabei den Vorwürfen ausgesetzt, von den manipulierten Motoren bei VW Kenntnis gehabt zu haben. Laut Klageschrift solle Bosch mit Volkswagen eine „verschwörerische Gemeinschaft“ gebildet haben.
Zunächst einmal muss man sich die Zusammenhänge verdeutlichen. Das Familienunternehmen ist einer der größten Zulieferer von VW, Audi und Co. Dabei sollen Bauteile für mindestens sieben von dem Abgasskandal betroffenen Motoren von Bosch kommen. Diese Informationen sind bereits seit Bekanntwerden der Krise öffentlich zutage getreten. Fraglich war lediglich, ob der Zulieferer gewusst hat, dass gelieferte Teile für Manipulationen genutzt worden sind. Davon geht der Geschädigte in seiner Klage aus. Formal handelt es sich um eine Sammelklage („class action“). Sollten sich die Anschuldigungen in einem Prozess also bewahrheiten, könnten sich beliebig viele Betroffene dieser anschließen und Ansprüche geltend machen, ohne dabei –anders als in Deutschland- einen individuellen Schaden nachweisen zu müssen. Besondere Brisanz hat diese Art der Klage im Hinblick auf ihren Ausgang. Regelmäßig wird ein Vergleich erzielt, der beträchtliche Summen umfassen kann. Das kommt ganz auf die Beweislage des jeweiligen Prozesses an. Wird ein solcher aber nicht geschlossen und obliegt im Endeffekt das Urteil dem Gericht, kann es unter Umständen zu erheblichen Strafzahlungen kommen, die weit über das hinausgehen, was wir in der Bundesrepublik gemeinhin als äquivalenten Schadensersatz kennen. Als Beschuldigte in der Klageschrift sind neben Bosch und VW auch der ehemalige Vorstandschef Winterkorn sowie sein aktueller amerikanischer Gegenpart Michael Horn genannt. Konkret wird ausgeführt, dass der in Frage stehende Betrug durch Bosch begünstigt und gefördert worden sei. Zwar habe der deutsche Zulieferer bereits 2007 Volkswagen darüber informiert, dass man hinsichtlich des Einsatzes der Software durchaus Bedenken habe. Letztlich sei der Verkauf respektive Lizenzierungsprozess aber nicht gestoppt worden. Vielmehr habe Bosch entsprechende Teile für rund 11 Millionen Autos absetzen können. Man habe sich bewusst dazu entschieden, von dem Betrug zu profitieren, so die US-Klage.
Ein US-Sprecher von Bosch wollte die Vorwürfe nicht kommentieren. Man verweise weiterhin auf ein abgegebenes Statement von Ende September, in dem alle Verantwortung von sich gewiesen wird. Demnach habe man nur versucht, den entsprechenden Anforderungen des Kunden gerecht zu werden. Der Rest liege in der Verantwortung der Autobauer von VW und Audi. Wie viele weitere Klagen eingereicht worden sind, ließ man ebenfalls unkommentiert. Aus einem öffentlichen Brief amerikanischer Anwälte geht aber hervor, dass der Name Bosch bereits des Öfteren in Zusammenhang mit Klagen auf Bundesebene aufgetaucht ist.
Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist zum jetzigen Zeitpunkt kaum abzuschätzen. Doch gewährt die Systematik des Verfahrens der Sammelklagen eine wesentlich leichtere Möglichkeit, hohe Schadensersatzforderungen der Geschädigten zu erwirken. US-Kanzleien profitieren hierbei vor allem von dem umfassenden Eingeständnis von VW. Ende der Woche soll zudem entschieden werden, inwiefern verschiedene anhängige Klagen gebündelt werden können. Im Fokus stehen die Vorwürfe des Betrugs und des Vertragsbruchs, aber auch Forderungen hinsichtlich des Absturzes der Aktien von VW.
Grundsätzlich gebietet unser Rechtssystem ein anderes Vorgehen in Bezug auf den Abgasskandal. Hier muss jeder Kunde für sich einen Schaden individuell und substantiiert darlegen. Das ist aufgrund der neuesten Erkenntnisse auch empfehlenswert. So könnte ein etwaiger Kursdifferenzschaden bei Bestätigung der Anschuldigungen nicht nur bei VW, sondern auch bei Bosch geltend gemacht werden. Darüber hinaus verweisen wir gerne auch auf unsere Rubrik rund um den Abgasskandal und den dazugehörigen vielfältigen Möglichkeiten Ihrer Rechtsdurchsetzung. Für eine kostenlose Erstberatung stehen wir Ihnen dabei jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie die Kanzlei Mingers & Kreuzer per Telefon unter 02461/8081 oder dem entsprechenden Kontaktformular unterhalb des Artikels.
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