In den kommenden Wochen werden die ersten Betroffenen über den geplanten Rückruf von VW benachrichtigt. Die Stunde der Wahrheit scheint für VW gekommen zu sein. In Deutschland und in Österreich wird der Rückruf mit dem Pick-up-Truck Amarok beginnen. Logistisch gesehen wird der Rückruf für die Vertragswerkstätten schwierig. Es handelt sich um eine nahezu unlösbare angesichts der geplanten Zeitabläufe. So gibt es derzeit etwas mehr als 2100 VW-Partner, die für einen entsprechenden Rückruf autorisiert sind. Rechnerisch wären das rund 1100 Fahrzeuge pro Werkstatt. Um den Prozess etwas zu entlasten, hat man sich entschieden, den Rückruf in drei Wellen durchzuführen. Während die 1,6-Liter-Diesel-Motoren den Einsatz eines Plastikgitters benötigen, genügt für die anderen Motoren ein einfaches Softwareupdate.
Insidern zufolge müssen sich die Werkstätten auf deutlich längere Arbeitszeiten als die von VW angegebenen 30 Minuten einstellen. Neben dem eigentlichen Rückruf müsse auch viel Zeit für Formulare und Dokumentationen aufgewendet werden. Ginge man von dieser Zahl aus, ergeben sich rund 200 Arbeitstage für eine Kfz-Arbeitskraft. Darüber hinaus muss auch das Tagesgeschäft erledigt werden. Es wird also tatsächlich eine Mammutaufgabe für VW. Davon ausgenommen sind freie Werkstätten. Begründet wird dies mit den vorgeschriebenen Dokumentationspflichten.
Nach jetzigem Erkenntnisstand haben die Fahrzeughalter die Möglichkeit, individuell einen Termin mit der entsprechenden Werkstatt zu vereinbaren. Das sei der übliche Weg bei einem Rückruf, der nicht sicherheitsrelevant ist. Schließlich sind die Autos von VW immer noch fahrtüchtig und ohne technische Risiken.
Nach dem Modell Amarok soll dann der weitaus beliebtere Passat folgen-das aber wohl erst mit einigem Abstand. So kann sichergestellt werden, dass die Softwareupdates bezüglich der am meisten betroffenen Wagen auch einwandfrei funktionieren. Nähere Informationen zum Rückruf anderer Modelle sind derzeit noch nicht bekannt.
Betroffene mit Fahrzeugen der VW-Schwestermarken Seat, Audi, Skoda sowie den hauseigenen Nutzfahrzeugen müssen in andere Werkstätten als die der Kernmarke. Es handelt sich dabei um kleinere, autorisierte Servicebetriebe. Zwar hat VW versprochen allen Kunden eine Ersatzmobilität zur Verfügung zu stellen. Doch ist noch unklar, wie man das aus logistischer Sicht bewältigen will. Eine Entschädigung wie in den Vereinigten Staaten, in denen jeder Kunde einen 1000 Dollar Gutschein erhalten hat, soll es hingegen nicht geben. Über die weitreichenden Konsequenzen der Diesel-Gate-Affäre hatten wir berichtet. Fortan wolle man in der Bundesrepublik eine Reihe strengerer Regelungen treffen, so dass zukünftig ein ähnlicher Skandal vermieden wird. Kernpunkt sei dabei die Einrichtung einer staatlichen Prüfstelle, bei der die Motoren offengelegte werden müssten. Zudem wird es wohl zu Entlassungen in nicht unerheblicher Anzahl kommen. In Konzernkreisen ist von 10.000 Arbeitsplätzen die Rede. Mehr dazu können Sie in unserer Rubrik zum Arbeitsrecht erfahren.
Hinsichtlich dem Rückruf selber müssen wir aus anwaltlicher Sicht Kritik üben. Vielen Experten zufolge ist ein Rückruf nur auf Kosten anderer Mängel durchführbar. Im Kern geht es um einen möglicherweise erhöhten Spritverbrauch sowie Leistungseinbußen des Motors. Das wiederum würde Sie berechtigen, Schadensersatz oder sogar einen Rücktritt zu fordern. Sie sind also nicht auf den Rückruf alleine beschränkt. Eine Geltendmachung etwaiger Ansprüche kann im Ergebnis mit einem Mehrwert und finanziellen Vorteilen verbunden sein. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen bei Fragen rund um den VW-Skandal gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zur VW-Abgasaffäre sowie zum Rückruf finden Sie auch in unserer Rubrik.
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