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30.01.2016

Widerruf von Darlehen: neues Gesetz zum „ewigen Widerrufsrecht“!

29.01.2016

Vom Bundeskabinett wurde am 27. Januar 2016 eine neue Regelung zum ewigen Widerruf von Darlehen von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossene Immobiliendarlehen beschlossen. Die Bundesregierung reagiert mit der Regelung darauf, dass das Entstehen von zeitlich unbefristeten Widerrufsrechten gerade bei Immobiliendarlehensverträgen zu großer Rechtsunsicherheit führt. Die Entscheidung ist eine politische wichtige Herausforderung, um diese Rechtsunsicherheiten abzuschaffen.

Unbegrenzter Widerruf von Darlehen soll durch neues Gesetz verhindert werden!

Durch den im Juli 2015 verabschiedeten Regierungsentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden Regelungen angeregt, die das Entstehen von einem ewigen Widerruf für neu abgeschlossene Darlehen für Verbraucher verhindern sollen. Dies soll auch dazu beigetragen, dass sich Kreditinstitute bei der Vergabe von Darlehen zur Immobilienfinanzierung mit langer Zinsbindung in Zukunft nicht zurückhalten. Vor allem derartige Darlehen liegen im Interesse der Verbraucher, da sie zu Planungssicherheit führen.

Widerruf von alten Darlehen nur noch drei Monate nach Eintreten des Gesetztes möglich!

Zudem wurde gestern auch eine neue Regelung zum Widerruf von Darlehen beschlossen, wonach das „ewige Widerrufsrecht“ im Zusammenhang mit alten Darlehensverträgen erlöschen soll. Gerade bei Darlehensverträgen mit Verbrauchern, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, herrscht große Rechtsunsicherheit. Für diese Art von Verträgen haben Verbraucher nun nach Beginn des Gesetzes nur noch drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie einen Widerruf ihrer alten Darlehensverträge bei Vorliegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Erwägung ziehen.
Mit dieser Regelung wird ein angemessener Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditinstitute und dem Interesse von Verbrauchern geschaffen. Darlehensnehmer, die ihren Vertrag widerrufen möchte, haben ab Eintreten des Gesetzes drei Monate Zeit.

Kostenlose Prüfung und Erstberatung durch Mingers & Kreuzer!

Wir verstehen uns als kompetenten Partner für Ihren Erfolg und bieten Ihnen deshalb eine kostenlose Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Ist Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beraten wir Sie dann gerne über die weitere Vorgehensweise. Wir haben bereits viele Mandanten bei einem Widerruf gegenüber Kreditinstituten erfolgreich vertreten und blicken somit auf Erfahrung und Kompetenz zurück.
Melden Sie sich hierzu telefonisch unter 02461/8081 bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen“ erhalten Sie weitere nützliche Informationen.

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