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Arbeitsrecht: Kündigungsschutz im Rahmen einer Änderungskündigung!
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Schlechtes Arbeitszeugnis? Ein Überblick Ihrer Rechte!

30.01.2016

Ein Arbeitszeugnis kann für den weiteren beruflichen Werdegang durchaus wichtig sein. Da stellt sich die Frage, welche Mittel bei einer ungerechtfertigten schlechten Bewertung überhaupt in Frage kommen. Mit Sicherheit kann man darauf bestehen, dass das Zeugnis zu Ihrem Vorteil korrigiert wird. Unter Umständen ist sogar ein Schadensersatzanspruch möglich.
 
Die rechtliche Einordnung eines Arbeitszeugnisses!
 
Grundsätzlich unterscheidet man sich zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Bei Ersterem müssen nur die gesetzlichen Mindestanforderungen bezüglich des Inhalts erfüllt sein. Ein solches umfasst in der Regel Personalien und Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung, aber keine darüber hinausgehende Evaluierung. Bei einem qualifizierten Zeugnis hingegen wird auch die Arbeitsleistung an sich bewertet, wenn der Arbeitnehmer einen Betrieb verlässt. Daneben ist auch das Verlangen eines Zwischenzeugnisses bei Vorliegen eines triftigen Grunds möglich, etwa bei einem Wechsel des Vorgesetzten oder bei eigener Versetzung.
 
Deutschland und Österreich sind dabei die einzigen Länder, in denen ein rechtswirksamer Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses geltend gemacht werden kann. Grundlage dafür bilden § 109 GewO sowie § 630 BGB. Demzufolge ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine wahrheitsgemäße, vollständige und klare Beurteilung vorzunehmen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass unklare Formulierungen (bspw. Zweideutigkeiten) nicht erlaubt sind. Gleiches gilt für versteckte Botschaften. Aufgrund der Bedeutung für den weiteren Lebensweg muss die Bewertung auch wohlwollender Natur sein. In der Praxis können dabei sehr komplexe Probleme auftreten. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Evaluierung viele versteckte Hinweise auf das Verhalten des Arbeitnehmers enthält. So können auf den ersten Blick positive Phrasen durchaus kritisch gemeint sein. Es ist also Vorsicht geboten.
 
Was Sie tun können!
 
Bevor Sie einen Anwalt zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche einschalten, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und Ihm die Gründe erläutern, warum eine bessere Bewertung angezeigt ist. Das kann ruhig in Schriftform erfolgen. Wird Ihr Ersuchen abgelehnt, kann ein anwaltliches Schreiben helfen, um außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass Arbeitgeber wegen solcher Beurteilungen in aller Regel einen Prozess vermeiden wollen, auch wenn die Beweislast im Zweifel bei Ihnen liegt. In einem letzten Schritt wäre dann eine Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Wie bereits erwähnt, kann eine Rechtsdurchsetzung wegen der schwierigen Beweislast hier aber durchaus Probleme bereiten. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Fälle, in denen eine miserable Evaluierung reine Schikane ist und auf persönlichen Motiven beruht. Sollten Sie wegen eines solchen Zeugnisses bei einem anderen Unternehmen abgelehnt worden sein, kommt sogar ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht.
 
Bei Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer klärt Sie mit Hilfe jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts umfassend über Ihre Rechte und den damit verbundenen Risiken auf. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zu diesem Rechtsgebiet finden Sie auch in unserer Rubrik.

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