Wir hatten kürzlich davon berichtet, dass dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn im Zuge von Dieselgate ein Nachspiel drohen könnte. Dabei sollen vor allem Mitglieder des überwiegend neu zusammengesetzten Aufsichtsrates eine Haftung für die im Dieselgate entstandenen Schäden fordern. Die in Frage stehenden Summen könnten im Zweifel sogar die für Winterkorn abgeschlossene D&O-Versicherung übersteigen und zu einem privaten Ruin führen. Neuesten Erkenntnissen zufolge sieht die Lage aber momentan noch ganz anders aus. So soll Winterkorn noch immer auf der Gehaltsliste von VW stehen- und das noch bis Ende 2016.
Laut verschiedener medialer Berichte steht Winterkorn noch bis Ende 2016 mit VW in einem Vertragsverhältnis. Zwar hatte Winterkorn sein Amt im September dieses Jahres aufgegeben. Doch eine Vertragsauflösung stand wohl nie auf der Agenda. Das ist angesichts des Salärs des 68-Jährigen durchaus kritisch zu beäugen. So war der Vertrag von Winterkorn der am höchsten dotierte aller Manager. Winterkorn verdiente inklusive Bonuszahlungen mehr als 15 Millionen Euro. VW wolle zu Vertragsangelegenheiten keine Aussagen treffen. Aus Aufsichtskreisen ist aber wohl nach außen gedrungen, dass Gespräche über eine Vertragsaufhebung nicht zielführend gewesen seien. Vertreter des Landes Niedersachsen sowie des Betriebsrates fürchteten wohl bei einer mit Auflösung verbundenen Abfindung einen öffentlichen Aufschrei.
Haftungsfragen sind noch lange nicht vom Tisch. Grundlage ist dabei § 93 AktG, nach dem ein Vorstand dazu verpflichtet ist, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Folglich treffen ihn also gewisse Organisationspflichten. Bei einer Pflichtverletzung wären die Vorstandsmitglieder zum Ersatz eines etwaigen Schadens verpflichtet. Das bleibt vorerst abzuwarten und bedarf einer umfassenden Prüfung durch die entsprechenden Stellen. Nach jetziger Sachlage wäre es aber Winterkorn, der eine unzureichende Betriebsorganisation im Dieselgate widerlegen müsste. Es bleibt also spannend.
Nach seinem Rücktritt hatte Winterkorn von VW noch beteuert, die volle Verantwortung für Dieselgate übernehmen zu wollen und ganz im Interesse des Unternehmens zu handeln. Das muss aber im Hinblick auf die drohenden Strafzahlungen (vor allem in den Vereinigten Staaten) in Frage gestellt werden. VW befindet sich laut eigenen Angaben in der größten Krise der Geschichte. Nicht nur das Image leidet. Vor allem auch der finanzielle Aspekt kann VW noch erheblichen Schaden zufügen. Da ist es durchaus fraglich, warum Winterkorn weiterhin ein volles Gehalt beziehen soll. Man wird das weitere Vorgehen also gut beobachten.
Wir als Anwälte von der Kanzlei Mingers & Kreuzer halten Sie hinsichtlich der aktuellen Situation im Dieselgate fortwährend auf dem aktuellen Tagesstand und versuchen die Ereignisse juristisch aufzuarbeiten. Bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite und beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Rufen Sie uns aus diesem Grund doch einfach unter 02461/8081 an oder verwenden Sie das unten beigefügte Kontaktformular. Weitere Informationen zum Dieselgate bei VW sowie tägliche Updates finden Sie auch in unserer Rubrik.
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