Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen bekräftigt. Der BGH hat entschieden, dass bei einem Widerspruch auch Abschlusskosten und Verwaltungskosten zurückgewährt werden müssen. Die an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer darf jedoch einbehalten werden.
Versicherungsnehmer können ihren Versicherungsvertrag aus den Jahren 1994 bis 2008 prüfen lassen, ob die Belehrung vollständig erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Vertrag fast vollständig rückabgewickelt werden.
Grundsätzlich ist die Folge eines Widerrufs, dass ein Vertrag vollständig rückabgewickelt wird. Dabei sind alle beiderseits erbrachter Leistungen vollständig zurückzuzahlen. Es gibt jedoch einige Leistungen, die rechtlich nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Hierzu zählt der gewährte Risikoschutz. Je nach Lebensalter und Vertragsdauer liegt der Abschlag zwischen 0 und 15 Prozent.
Desweiteren hat der BGH entschieden, dass die von der Versicherung an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag einbehalten werden kann. Diese erhält man jedoch vom Finanzamt zurück.
Der BGH entschied, dass die Abschluss- und Verwaltungskosten zurückgezahlt werden müssen, weil sie unabhängig von den Versicherungsverträgen angefallen sind. Das macht einen Widerruf profitabler gegenüber einer Kündigung.
Bezüglich des Anspruchs auf Rückerstattung, hat der BGH nun Klarheit verschafft. Der Anspruch umfasst auch die durch die Versicherung gezogenen Nutzungen. Das Problem dabei ist, dass Verbraucher die von der Versicherung gezogenen Nutzungen beweisen müssen. Die Frage der Rückabwicklung von Versicherungsverträgen nimmt derzeit kein Ende.
Wenn Sie einen Widerruf für Ihre Lebensversicherung in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen unbedingt eine fachmännische Überprüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Eine professionelle Vorgehensweise verbessert die Erfolgsaussichten bei Ihrem Widerruf.
Wir begreifen uns als kompetenten Partner für Ihren Erfolg und bieten eine kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen und ein damit verbundenes Erstgespräch an. Wir stehen Ihnen telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
In unseren Rechtsgebiet Widerruf von Lebensversicherungen finden Sie weitere Beiträge und Informationen zu dem Thema.
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