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30.11.2015
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01.12.2015

Umrüstungen bei VW betreffen insgesamt 2,46 Millionen Autos!

01.12.2015

Im Zuge der Abgasaffäre hatte Volkswagen bis heute Zeit für alle betroffenen Modelle technische Umrüstungen zu erarbeiten und vorzulegen. Jetzt steht fest, dass mehr als zwei Millionen Fahrzeuge zurückgeordert werden müssen. Kunden erhalten dabei in den kommenden Wochen Bescheid, ob und wann ein Auto für technische Umrüstungen in eine der von VW-Partnern betriebenen Werkstätten gebracht werden muss.
 

Für wen gilt der Rückruf genau?

 
Zunächst werden über 1,5 Millionen Halter von Fahrzeugen der Marken VW sowie deren Nutzfahrzeugen benachrichtigt. Daneben seien aber auch 531.813 Autos von Audi, 286.970 von Skoda und 104.197 von Seat von den Umrüstungen betroffen. Über die technischen Details der Pläne zu den Umrüstungen im Hinblick auf die Motorenreihe EA 189 hatten wir bereits berichtet. Nun wurden den deutschen Behörden auch Lösungen für die anderen Modelle präsentiert.
 

Wie sehen die Umrüstungen eigentlich aus? 

 
Laut VW genüge im Rahmen der 1,2-, 1,6- sowie den 2-Liter-Maschinen (EA 189) entweder ein einfaches Update der Software oder der Einbau eines Luftmessers, der für eine entsprechende Regulierung der in Frage stehenden Emissionswerte sorgen soll. Die ganze Prozedur solle dabei maximal eine Stunde dauern. Hier hatten wir bereits im Hinblick auf die technische Umsetzung Bedenken geäußert. Schließlich muss sich der Konzern die Frage gefallen lassen, warum man diesbezüglich die letzten acht Jahre trotz Kenntnis der Sachlage zu einer derartigen „Nachbesserung“ nicht imstande war oder eine solche nicht für nötig hielt. Viele Experten teilen die Einschätzung. Es macht den Eindruck, als würde der Abgasskandal nun auf dem Rücken der ohnehin schon Geschädigten ausgetragen. Unverkennbar versucht VW mit möglichst geringen Mitteln der Krise zu entkommen. Unterstützt wird sie dabei von Politik und Lobby. So sei man laut Verkehrsminister Dobrindt mit der fristgerechten Vorstellung der Pläne zu den Umrüstungen zufrieden und finde das Konzept durchaus positiv. Wie genau die Pläne aber aussehen, können Experten nur von außen einschätzen und evaluieren. Sie bekommen im Gegensatz zu den Behörden nämlich keine Einblicke in die Thematik.
 

Was Sie als Betroffener beachten müssen!

 
Grundsätzlich wären die Umrüstungen für Sie erst einmal verbindlich. Es handelt sich nämlich um eine behördliche Anordnung, deren Befolgung zwingend erforderlich ist. Dennoch weisen wir auch noch mal darauf hin, dass in der Vergangenheit solche Umrüstungen nicht immer erfolgreich verlaufen sind. Vielmehr sind die meisten davon sogar gescheitert. Das hieße, dass Ihr Fahrzeug nach den Umrüstungen weiterhin mit einem Mangel behaftet ist, der entsprechende Gewährleistungs- oder sogar Rücktrittsrechte auslösen würde. Ein solches Szenario ist in der Causa „Volkswagen“ mehr als denkbar. Viele Experten gehen nach jetzigem Kenntnisstand davon aus, dass der Spritverbrauch signifikant steigen wird. Das hängt mit dem technischen Prozess der Reinigung der ausgestoßenen Stickoxide zusammen, die einem Kraftstoffverbrauch bedürfen. Geltende Rechtsprechung erkennt bei einer Divergenz von mehr als 10% einen Mangel an, der verschiedene Rechte auslösen kann. Einbußen im Bereich der Leistungsfähigkeit sind darüber hinaus auch nicht auszuschließen.
 
Wir raten Ihnen deshalb, den kommenden Bescheiden durch das Kraftfahrtbundesamt Folge zu leisten und den genauen Sachverhalt zu beobachten. Eine etwaige Verjährungsfrist würde bis Ende 2016 ausgesetzt werden. Trotzdem müssen Sie sich im Rahmen der Umrüstungen in Geduld üben, weil die Planungen von VW eine logistische Herkulesaufgabe darstellen. Nach den Umrüstungen wird man sehen und im Einzelnen prüfen müssen, welche Rechte Sie als Kunde geltend machen können. Hierbei kann anwaltlicher Rat durchaus sinnvoll sein. Sollten Sie also Fragen oder eine Prüfung Ihrer Sachlage respektive Ihrer Rechte wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne als kompetenter Partner zur Seite. Telefonisch erreichen Sie uns unter 02461/8081. Alternativ steht Ihnen auch das Kontaktformular unter dem Artikel zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten und besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Weitere Informationen rund um den VW-Skandal und täglichen Updates finden Sie auch in unserer Rubrik.

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