Dann tauchen mit einem Mal Fragen auf, die man sich bis zu diesem Zeitpunkt vermutlich nie gestellt oder deren Beantwortung immer wieder auf später verschoben hat: Wer regelt den Alltag? Wer erledigt die Bankangelegenheiten? Und wer entscheidet, wie man im Notfall oder bei erheblicher Verschlechterung des Gesundheitszustandes behandelt wird?
Wir raten daher dringend dazu, sich für solche Fälle um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern.
Es handelt sich um einen Irrglauben, wenn man annimmt, dass man im Alter oder Ernstfall nichts regeln muss und alles automatisch nach Schema F verläuft. Viele meinen, ihre Lebenspartner oder Kinder und Enkel würden im Fall der Fälle in ihrem Sinne alles Notwendige und sämtliche Maßnahmen in die Wege leiten. Doch die Realität sieht anders aus: Es existiert keinerlei gesetzliche Vollmacht für eine Vertretung volljähriger Bürger – weder seitens des Ehegefährten, noch seitens der Nachkommen. Das Gesetzt sieht ausschließlich für Minderjährige eine Vertretung durch den Vormund vor, in den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Eltern oder einen Elternteil.
Wenn Sie noch keine Vorsorge getroffen haben und Ihren Alltag im Ernstfall aufgrund einer geistigen oder körperlichen Erkrankung bzw. Beeinträchtigung nicht mehr selbst regeln können, wird Ihnen ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt. Doch den meisten Menschen behagt die Vorstellung, ein Fremder würde sich um ihre ganz privaten Angelegenheiten kümmern und dafür auch noch Geld verlangen, gar nicht. Und Familienangehörige benötigen für diverse Rechtsgeschäfte richterliche Genehmigungen, was auf Dauer anstrengend und belasten ist.
Eine Betreuung ist allerdings nicht erforderlich, soweit alle Angelegenheiten ebenso durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können – das bedeutet also, dass Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungssituation vermeiden. Dieses Dokument berechtigt eine Vertrauensperson, in Ihrem Sinn zu handeln und in persönlichen wie vermögensrechtlichen Angelegenheiten tätig zu werden.
Beim Aufsetzen der Vorsorgevollmacht sollten Sie jedoch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Schriftstück muss schriftlich verfasst sein, wenn der Bevollmächtigte die Gesundheit betreffende Entscheidungen fällen soll. Für Rechtsgeschäfte im Alltag ist aber meist eine notarielle Beglaubigung notwendig, die auch für Banken verbindlich ist. Wir raten daher zum Aufsetzen eines alles umfassenden Dokuments, damit es zu keinen Komplikationen kommt und doch noch eine Betreuung gerichtlich angeordnet wird.
Sie sollten diese weitreichende Vollmacht allerdings – trotz der vielen Vorteile, die sie bringt – nicht unüberlegt aufsetzen lassen. Es ist genau zu überlegen, wer zum Bevollmächtigten bestimmt und wem damit so viel Vertrauen entgegengebracht wird. Gibt es keinen Menschen, den Sie in dieser Rolle sehen, können Sie sich für eine Betreuungsverfügung entscheiden, mithilfe derer Sie dem Gericht eine bestimmte Person vorschlagen oder auch ausschließen. Darüber hinaus ist es möglich, Anweisungen zur Art der Betreuung zu treffen.
Die Kosten einer notariell beglaubigten, umfänglichen Vorsorgevollmacht sind an die Vermögensverhältnisse der beauftragenden Person angepasst – bei einer ersparten Summe von 100.000 Euro beispielsweise kostet das Dokument maximal 165 Euro plus Umsatzsteuer und diverse Auslagen. Nehmen Sie zuvor jedoch stets anwaltliche Hilfe in Anspruch – wir beraten Sie gerne.
Auch hierzu bieten wir eine kostenlose Erstberatung – für Ihre Sicherheit, zeitnah und kompetent. Melden Sie sich bei Fragen gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.
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