Anders als die Bundesrepublik kennt die Gesetzgebung in den USA die so genannte Sammelklage („class action“). Wo man hierzulande jeden Schaden einzeln darlegen und beweisen muss, reicht in den USA ein riesiges Verfahren zur Klärung eines Sachverhaltes. Diesem Verfahren können sich dann beliebig viele Geschädigte anschließen. Regelmäßig enden solche Prozesse vor den Bundesgerichten in den USA mit einem Vergleich.
Bis zuletzt haben Anwälte für verschiedene Standorte geworben, um sich etwaige Vorteile durch wohlgesinnte Richter zu sichern. Volkswagen wünschte sich den Bundesstaat Michigan (USA), um möglichst große Einflussnahme mit Hilfe der ansässigen Konzernzentrale von Volkswagen zu erhalten. Dass es jetzt San Francisco (Kalifornien) geworden ist, hat verschiedene Gründe. Zum einen gibt es dort mehr betroffene Fahrzeuge als anderswo in den USA und zum anderen hat die Umweltbehörde Carb (California Air Resources Board) hier ihren Sitz. Sie hatte zusammen mit der EPA den Abgasskandal von Volkswagen erst richtig ins Rollen gebracht. Nicht weniger wichtig für die Entscheidung war darüber hinaus die Richterwahl. Charles Breyer ist nach den führenden Rechtsexperten in den USA genau die richtige Wahl. Er bringe die nötige Expertise für ein solches Mammutverfahren mit und lasse sich nicht von den Anwälten der beiden Seiten hinters Licht führen.
Der 1997 von Bill Clinton zum Bundesrichter ernannte Jurist hat schon mehrere „Multidistrict Ligitations“ in den USA geführt und dabei seine Fähigkeiten unter Beweis gestellt. Für Volkswagen könnte die Wahl unter Umständen von Vorteil sein. So ist man sich in Expertenkreisen sicher, dass Breyer an einer zügigen Lösung im Abgasskandal interessiert sei. Volkswagen könnte also einem langen, öffentlichen Prozess in den USA entgehen. Das heißt aber nicht, dass sich Volkswagen in Sicherheit wiegen kann. Vielmehr können etwaige Strafzahlungen ein immenses Ausmaß haben. Anders als in Deutschland wird man in den USA auf Zugeständnisse durch Politik oder Justiz nicht hoffen können. Volkswagen muss zeigen, dass man die volle Verantwortung für den Abgasskandal trägt und gewillt ist, entsprechende Schäden in vollem Umfang auszugleichen.
Zunächst einmal kommt es bei Sammelklagen zu einer erheblichen Entlastung der Gerichte. In einem einzigen Verfahren werden Rechts-und Tatsachenfragen für eine Vielzahl von Geschädigten geklärt. Es reicht folglich, dass man zu der Gruppe der Betroffenen gehört. Prozessrisiken und –kosten werden bei individueller Geltendmachung deutlich reduziert. Insgesamt wird also die Effektivität der kapitalmarktrechtlichen Regulierung unterstützt. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch das Risiko von unbegründeten Klagen. So kann es zu Schäden der Reputation kommen, obwohl im Endeffekt gar keine Verfehlungen festgestellt werden können. Man versucht trotz des Fehlens klarer Anspruchsgrundlagen einen größeren Prozess durch einen Vergleich zu vermeiden.
Angesichts der Richterwahl und dem Umfang des Prozesses ist die Sammelklage im Abgasskandal von Volkswagen in den USA wohl genau das richtige Instrument. Das gilt im Zweifel für Kläger als auch Volkswagen als Beklagte. Die genaue Höhe der Strafzahlungen bleibt aber abzuwarten und hängt vor allem auch damit zusammen, was der Prozess in den USA noch zutage fördern wird.
Hierzulande werden sich etwaige Prozesse um Schadenersatzansprüche für geschädigte Autokäufer oder Aktionäre noch lange hinziehen. Wie bereits oben erläutert, bedarf es der individuellen Geltendmachung etwaiger Rechte, bei denen die substantiierte Darlegung unerlässlich ist. Interessant wird dabei vor allem, ob Ihr Fahrzeug im Rahmen der verbindlichen Rückrufaktionen mangelfrei wird oder aber neue Mängel auftreten. Zu denken ist in erster Linie an Leistungseinbußen oder erhöhtem Spritverbrauch. Über die technischen Details hatten wir bereits ausführlich berichtet. Sollten Sie also von dem Abgasskandal bei Volkswagen betroffen sein, kann eine Prüfung Ihrer Sachlage durchaus mit einem Mehrwert verbunden sein. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen aus diesem Grunde gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder mit Hilfe des unten beigefügten Formulars. Weitere Informationen rund um den Abgasskandal bei Volkswagen finden Sie auch in unserer Rubrik.
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