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16.12.2015
Widerruf von Darlehen: Widerrufsbelehrungen der Postbank, Commerzbank und Deutscher Bank häufig unwirksam
16.12.2015

Widerruf von Lebensversicherungen: Die Alternative zur Kündigung – mehr Geld durch Rückabwicklung!

16.12.2015

Die aktuelle Niedrigzinsphase macht es Besitzern von Lebensversicherungen nicht leicht. Die hohen Vertriebskosten und Verwaltungsgebühren fressen die niedrigen Zinsen regelrecht auf und die Renditen schmelzen seit den letzten Jahren dahin. Viele Versicherungsnehmer überdenken ihr Investment in einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Bei einer Kündigung verschenkt der Versicherte jedoch viel Geld, denn in dem meist schlechten Rückkaufangebot der Versicherung werden sämtliche Kosten für Vertrieb und Verwaltung abgezogen. Der Rückkaufswert ist dadurch wesentlich niedriger als die bereits eingezahlten Beiträge.
Versicherungsnehmer können aufatmen – fehlerhafte Belehrung ermöglicht Widerruf!
Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung muss sich der Versicherte jedoch nicht mit dem unzufriedenstellenden Rückkaufangebot der Versicherung begnügen. Denn bei einer fehlerhaften Belehrung beginnt die übliche Widerufsfristfrist nicht zu laufen, wodurch die Police auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen werden kann. In Folge dessen erhält der Versicherte dann seine eingezahlten Beiträge zurück. Dabei erhält der Versicherungsnehmer eine attraktive Verzinsung. Letztendlich erhält der Versicherte bei einem Widerruf meistens deutlich mehr Geld zurück, als wenn er seinen Vertrag regulär gekündigt hätte.
Die Voraussetzung für einen Widerruf ist, dass die Belehrung nicht den getzlichen Vorgaben entspricht. Belehrungen müssen nämlich klar verständlich sein und im Vertrag optisch hervorgehoben werden. Häufig erfüllen die Versicherungen die gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht. Versicherungsverträge aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten erfahrungsgemäß häufig fehlerhafte Widerufsbelehrungen.
Widerruf selbst nach Kündigung möglich!
Viele Versicherungen stellen sich zunächst quer, wenn Kunden auf Fehler in ihrem Vertrag aufmerksam machen. Deshalb empfehlen wir die Unterstützung eines renommierten Anwalts.
Die Gerichte urteilen hierbei meist sehr verbraucherfreundlich. Selbst wenn Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt wurde, besteht noch die Möglichkeit auf einen Widerruf, wodurch Sie die Differenz zum Rückabwicklungswert nachträglich ausbezahlt bekommen.
Der erste Schritt sollte stets die professionelle Prüfung der eigenen Lebensversicherung sein. Wir ermöglichen Ihnen diese Prüfung kostenlos und unverbindlich. Nach einer umfassenden Prüfung sind sie schlauer und wissen, ob ihr Vertrag widerrufbar ist. Ist dies der Fall, beraten wir Sie gerne über die weitere Vorgehensweise.
Rufen Sie uns hierzu einfach unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser unten stehendes Kontaktformular. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Rechtsgebiet „Widerruf von Lebensversicherungen“.

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