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Ein Knaller-Urteil folgt das nächste im VW Abgasskandal! Jüngst entschied das Landgericht (LG) Kleve in einem Verfahren gegen die Volkswagen AG wieder zugunsten eines Geschädigten. Neu ist aber, dass Volkswagen zu Schadenersatz verurteilt wurde, weil mit den manipulierten Fahrzeugen gegen geltendes EU-Recht verstoßen wird! Alles zum neuesten Urteil erfahren Sie bei uns.
Der Käufer eines VW Golf Variant 1.6 TDI und späterer Kläger zog gegen die Volkswagen AG und den Händler vor Gericht. Nach dem Erwerb seines Wagens, musste er feststellen, dass auch sein Golf mit dem Motor des Typs EA189 ausgestattet war. Damit war auch er Geschädigter im Dieselgate und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und machte Schadenersatzansprüche geltend.
Letzten Freitag dann, am 31.03.2017, erging zugunsten des Klägers ein neues Sensationsurteil (3 O 252/16). Das LG Kleve verurteilte VW aufgrund des Verstoßes gegen das Verbot von „Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung“! Dieses Verbot ist Bestandteil des EU-Rechts. Es umfasst die Verordnung einer EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge sowie deren Anhänger, Bauteile, Systeme und technische Einheiten. Genau gegen die immanente Verordnung zur EG-Genehmigung verstößt die Volkswagen AG mit ihren manipulierten Fahrzeugen.
Das Urteil des LG Kleve bestätigte damit, dass manipulierte Fahrzeuge der Marke VW mit falschen EG-Übereinstimmungsbescheinigungen ausgeliefert wurden. Daraus ergeht ferner, dass nach Typengenehmigungsrichtlinie im EU-Recht manipulierte Fahrzeuge nicht hätten in den Handel gebracht bzw. nicht zur Gewinnerwirtschaftung verkauft werden dürfen.
Ferner wurde auch der in ein und demselben Verfahren beklagte Händler zur Rückerstattung des Kaufpreises (unter Einbehaltung einer Nutzungsentschädigung) verurteilt!
Aufgrund dessen, dass es seitens VW im Prozess an einer substantiierten Gegendarstellung mangelte, gehe man weiter davon aus, dass auch der Vorstand der Volkswagen AG u.a. den Verstoß billigte! Auch hier stützte man sich in der Argumentation auf ein zuvor ergangenes Urteil durch das LG Hildesheim.
+++ Unser Tipp für alle Geschädigten, die den Rechtsweg wegen streikender Rechtsschutzversicherer lieber nicht einschlagen wollen +++
Aus juristischer Sicht ist auch beim Urteil aus Kleve von einem wegweisenden Urteil für Verbraucher und somit Geschädigte zu sprechen. Das Knaller-Urteil gegen VW zeigt erneut, dass die aktuelle Rechtssprechung außerordentlich verbraucherfreundlich und so der Weg frei ist für Schadenersatzansprüche bezüglich aller Fahrzeuge der Volkswagen AG!
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im VW Abgasskandal sehen hier in etwa 2000 Fällen bundesweit die Chance für Geschädigte auf eben den Verstoß gegen geltendes EU-Recht zu plädieren und so Schadenersatz für unsere Mandanten geltend zu machen.
Vereinbaren Sie einen Termin an einem unserer Kanzleistandorte in Bonn, Köln, Jülich oder Hückelhoven und erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Chancen in einem möglichen Verfahren gegen VW!
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