Bild: Andrey_Popov / shutterstock.com
Der Widerruf von Kreditverträgen war bis zuletzt eine Goldgrube für Darlehensnehmer und Häuslebauer. Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Form und Inhalt könnten alte Baukredite noch Jahre später widerrufen werden. Zehntausende Bankkunden bekamen so bares Geld zurück. Doch auch bei neueren Darlehen ist der Geld-Zug noch nicht abgefahren!
Baufinanzierern werden die neuesten Entwicklungen im Kreditgeschäft nicht gefallen: Auch Verträge von Baukrediten, die nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, sind voll von Fehlern in der Widerrufsbelehrung. Auch hier gilt größte Achtsamkeit bei Form und Inhalt. Kredite, Vorfälligkeitsentschädigungen oder sog. Forward-Darlehen können für unwirksam erklärt werden!
Das bedeutet für Bankkunden im Klartext eines: Wer formale Schnitzer in Widerrufsklauseln seines Baukredits entdeckt, kann bares Geld im fünfstelligen Bereich sparen. Ähnlich wie beim ersten Widerrufsjoker alter Darlehensverträge von 2002 bis 10. Juni 2010, besteht hier die Chance darauf von günstigeren Zinsen zu profitieren. — Aber Achtung, denn umso jünger der Vertrag ist, desto weniger Geld gibt es für Sie raus!
Bei den sog. Widerrufsbelehrungen in Baukrediten u.a. konnten Darlehensnehmer formale Fehler finden, die dazu führten, dass die Widerrufsfrist (im Widerrufsrecht enthalten) aufgrund unklarer oder falscher Aussagen im Kleingedruckten bis zuletzt nicht begonnen hatten. Durch mangelhafte Abwandlung gesetzlicher Musterbelehrungen war es für Bankkunden möglich, den Widerruf — teilweise sogar von bereits ausgelaufenen Darlehen — zu erklären. Diese Option galt bis dato für alle Baukredite, die bis 10. Juni 2010 geschlossen wurden.
Noch heute möchten viele Bankkunden ihren unliebsamen Baukredit ablösen, da das derzeitige Niedrigzinsniveau zum Umschulden verleitet. Doch für die sog. Altverträge erlosch das Widerrufsrecht am 22. Juni 2016.
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Doch auch bei jüngeren Baukrediten, solche die zwischen dem 11. Juni 2010 und 20. März 2016 geschlossen wurden, wimmelt es von Formfehlern in der Widerrufsbelehrung! Die Chance für Bankkunden erneut den Widerrufsjoker zu nutzen und von den Fehlern der Banken, Sparkassen und anderen Baufinanzierern zu profitieren.
Die jüngeren Darlehen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, weisen zahlreiche Fehler auf. Dieses Mal sind aber neben den Widerrufsbelehrungen auch Pflichtangaben mangelhaft. Schätzungen zufolge betreffen diese Form- und Inhaltsmängel etwa jedes zweite Darlehen von Juni 2010 bis März 2016!
Auch hier führen Fehler dazu, dass die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist nicht beginnt. Der Vorteil für Verbraucher: Der aktuelle Widerrufsjoker ist zeitlich nicht befristet. So können Sie laufende Darlehen nahezu problemlos widerrufen und neue Vertragskonditionen verhandeln.
Kurz notiert: Der Widerrufsjoker für Immobiliendarlehen hingegen spielt seinen letzten Zug nur bis zu einem Jahr oder 14 Tage nach Vertragsschluss. Danach erlischt das Widerrufsrecht!
Lassen Sie Ihren Baukredit (mit Abschlussdatum ab dem 11. Juni 2010 und 20. März 2016) unbedingt auf Fehler prüfen. Gerade bei Baukrediten bis Mitte 2014 sollte genau hingeschaut werden. Auch bei Vorfälligkeitsentschädigungen oder Forward-Darlehen kann die Prüfung der Vertragsunterlagen durch einen Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht äußert interessant sein. Chancen für einen erfolgreichen Widerruf bieten schon kleinste Veränderungen der Musterbelehrung, die nicht korrekt eingearbeitet wurden. Ferner sollten Sie bei dem Ausdruck „zuständige Aufsichtsbehörde“ werden sowie vergessene Effektivzinsen, andere Kosten oder die Feuerversicherung.
— Grundsätzlich ist ein Widerruf selbst zu formulieren — aufgrund der Komplexität von jüngeren Darlehen sollten Sie aber zwingend einen Experten zu Rate ziehen.
Wir haben für Sie einmal durchgerechnet: Sie haben einen Baukredit i.H.v. 270.000 € abgeschlossen. Bei einer Verzinsung von 4,5 % und einer Tilgung von 1 %, haben Sie mit einer monatlichen Rate von 1.238 € zurechnen. Beim Widerruf dieses Darlehen ergibt sich rechnerisch eine Ersparnis von 31.808 €.
Der Widerruf von jüngeren Baukrediten ist in den meisten Fällen lukrativ, daher empfehlen wir uns von der Kanzlei Mingers & Kreuzer als Ihren Partner beim Widerruf. Wir checken für Sie entsprechende Unterlagen und Verträge auf Fehler und Mängel. Weiterhin beurteilen wir in umfassenden Gesprächen mit Ihnen gemeinsam, ob der Widerruf erfolgversprechend ist. Risiken und Chancen zeigen wir Ihnen auf und Sie entscheiden, ob Sie den Rechtsweg mit uns bestreiten wollen.
Von unseren Standorten Jülich, Bonn, Köln oder Hückelhoven sind für bundesweit im Widerruf von Baukrediten für Sie da und vertreten Sie gegenüber Banken, Sparkassen und Kreditinstituten.
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