Die Ermittlungen gegen Volkswagen weiten sich aus und die erhobenen Vorwürfe werden immer konkreter. Die Oberstaatsanwaltschaft bestätigte dabei, dass im Rahmen der falschen Angaben über Stickoxidausstoßwerte ein zusätzliches Verfahren gegen fünf Beschuldigte eingeleitet worden sei. In einem anderen Verfahren wird seit mehreren Wochen bereits wegen des Verdachts des Betruges ermittelt. Die Informationen, die zu der Ausweitung geführt haben, kommen wohl aus dem Bereich des VW-Konzerns selbst.
Was ist genauer Gegenstand der Ermittlungen?
In unserer Rubrik zum VW-Abgasskandal hatten wir mehrfach davon berichtet, dass im Zuge der geschönten Abgaswerte nicht nur Nachteile für den Fahrzeugkäufer auftreten können. Denn die auf dem Prüfstand „errechneten“ Emissionen sind vor allem Grundlage für die Festlegung der Kfz-Steuer. Demnach könne dem Staat als Geschädigter eine nicht unerhebliche Summe an Steuern verloren gegangen sein, sofern sich die Anschuldigungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen bewahrheiten. Das sei die „führende Überlegung“ der Ermittlungen, erklärte Oberstaatsanwalt Ziehe. Eine Steuerstraftat liegt dann vor, wenn gegen die geltende Abgabenordnung (AO) verstoßen worden ist. Welche Verstöße VW genau zur Last gelegt werden und wie weit sich die Ermittlungen erstrecken, ist bislang aber noch nicht geklärt.
Angefangen hatte das Verfahren mit einer so genannten Vorermittlung, die zu den jetzigen geführt habe. Anfang September war es im Rahmen der Eingeständnisse rund um die Manipulationen von Abgaswerten schon zu Razzien und ersten Ermittlungen gekommen.
Was heißt das für Volkswagen?
Die schlechten Nachrichten reißen nicht ab. Gestern noch haben wir davon berichtet, dass auch Tochter Audi in den USA manipulative Software eingesetzt hat. Betroffen sind hier vor allem 3-Liter-Turobdiesel-Maschinen. Die strafrechtlichen Ermittlungen hingegen geben der ganzen Thematik noch einmal ein anderes Ausmaß. Es wird konkret ermittelt, was dazu führen kann, dass in einem möglichen Prozess durchaus weitere Verfehlungen zutage treten werden. Abgesehen davon wären etwaige Schadensersatzansprüche im Zuge der Problematik mit der Kfz-Steuer von erheblichem Umfang. Inwieweit VW solche Belastungen auffangen können wird, bleibt abzuwarten.
Was Sie als Kunde tun sollten!
Immer deutlicher wird, dass die Verfehlungen rund um den Abgasskandal bei VW nicht nur auf eine kleine Anzahl von Mitarbeitern zurückzuführen ist, sondern systematische Täuschung von der Konzernspitze herab vorliegt. Die Dimensionen, die der Skandal dabei annimmt, sind jedoch unvorstellbar. Deshalb sollten Betroffene unbedingt eigene Ansprüche geltend machen und sich nicht auf die Pläne von Volkswagen verweisen lassen. Aufgrund der geltenden Verjährungsfristen ist eine zeitnahe Prüfung Ihrer Rechte unbedingt empfehlenswert. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns doch einfach unter 02461/8081 an oder kontaktieren Sie uns mit Hilfe des Kontaktformulars. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sollten Sie weitere Informationen rund um die Abgasaffäre bei VW wünschen, schauen Sie mal in unserer Rubrik nach.
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