Die in Bayern ansässige Verbraucherzentrale hat darauf hingewiesen, dass Käufer im Zuge des Skandals um VW unbedingt die gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen beachten sollten. Wie wir in zahlreichen Artikeln erläutert haben, ist es unerlässlich, schnellstmöglich von seinen Rechten als Käufer Gebrauch zu machen. Denn die Fristen laufen. In der Regel verjähren Gewährleistungsansprüche nach zwei Jahren. Zwar hat VW in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) bekannt gegeben, dass eine Nachbesserung im Rahmen einer bundesweiten Rückrufaktion stattfinden soll. Doch sollten sich betroffene Käufer auf derartige Planungen nicht verlassen. Vielmehr ist Eigeninitiative gefragt, schließlich steht nicht einmal fest, ob eine Nachbesserung überhaupt erfolgreich sein wird. Angesichts vieler Experten ist mit Leistungseinbußen und einem erhöhten Spritverbrauch zu rechnen. Damit wären die Fahrzeuge der Käufer immer noch mit einem Mangel behaftet und dementsprechend die Geltendmachung von Ansprüchen möglich. Inwieweit das KBA die geplanten technischen Umrüstungen im Endeffekt überhaupt genehmigen wird, bleibt abzuwarten. Hier wird sich auch zeigen, wie sich die amerikanischen Behörden in Bezug auf die Pläne von VW verhalten wird. Mit gleichen Zugeständnissen wie in Deutschland ist eher nicht zu rechnen. Käufer sollten deshalb Eigeninitiative ergreifen.
Im Zusammenhang mit den falschen Angaben bezüglich des Stickoxidausstoßes sowie des Verbrauchs könnte darüber hinaus der Tatbestand einer Anfechtung gegeben sein, wenn eine solche arglistig erfolgt ist. Dies muss im Einzelfall geprüft werden, kann im Ergebnis aber dazu führen, dass eine Verjährung erst nach drei Jahren eintritt.
Nichtsdestotrotz sollten geschädigte Käufer umgehend handeln. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass bei den 1,6 Liter Motoren eine Nachbesserung erst im September des kommenden Jahres stattfinden soll, was dazu führen kann, dass dann bereits eine Vielzahl von Gewährleistungsrechten und andere Fristen verjährt sein können.
Kontaktieren Sie uns deshalb telefonisch unter 02461/8081 oder dem entsprechenden Formular für eine kostenlose Erstberatung. Gerne besprechen wir dann mit Ihnen das weitere Vorgehen bezüglich der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Weitere Informationen rund um den VW-Skandal finden betroffene Käufer auch unter unserer Rubrik.
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