Die Neuigkeiten rund um den VW-Abgasskandal reißen einfach nicht ab. Es vergeht keine Woche, in der es nicht eine weitere schlechte Nachricht für Europas größten Automobilhersteller gibt. In der vergangenen Woche hatten wir davon berichtet, dass wir uns mit führenden Kanzleien zum „Fachkreis Abgasskandal“ zusammengeschlossen haben, um durch die Bündelung von Ressourcen für unsere Mandanten die bestmögliche Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten. Dabei hatten wir in unserer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass nach Rechtseinschätzung der vertretenen Anwälte die Chancen auf eine erfolgreiche Rückabwicklung sehr gut sind. Inzwischen hat Volkswagen aber schon wieder mit anderen Problemen zu kämpfen. Während man sich in den Vereinigten Staaten immer noch nicht auf einen wirksamen Rückruf einigen kann, nehmen jetzt 278 institutionelle Großanleger den Wolfsburger Autobauer ins Visier. In der angestrengten Klage soll es um circa 3, 255 Milliarden Euro gehen. Im Detail handelt es sich um Anleger, die ab Mitte 2008 Aktien des Unternehmens gekauft haben und nun Ausgleich für die immensen Kursverluste beanspruchen. Auch wir haben mehrfach davon berichtet, dass die Geltendmachung von Ansprüchen im VW-Abgasskandal für Aktionäre mit einem erheblichen Mehrwert verbunden sein kann. So kommt bei Verstößen des Wertpapierhandelsgesetzes die vollständige Rückabwicklung oder die Geltendmachung des so genannten Kursdifferenzschadens in Betracht. Das gilt gerade vor dem Hintergrund der neuesten Erkenntnisse rund um die wohl verspätete ad-hoc-Mitteilung durch den damaligen Vorstand. Verschiedenen medialen Berichten zufolge haben neben dem damaligen Vorsitzenden Winterkorn auch die jetzt Hauptverantwortlichen Pötsch und Müller früh von den manipulierten Abgaswerten gewusst. Die Entwicklungen bleiben also spannend.
Derweil kommt beim VW-Abgasskandal auch in Deutschland der Rückruf der betroffenen Fahrzeuge ins Stocken. So habe das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bis dato noch keine Genehmigung für einen Rückruf des Modells Passat erteilt. Es sei insbesondere nicht sicher, ob der Motor nach der Umrüstung die Schadstoffnorm Euro5 erfülle. Eigentlich hätte die Umrüstung der 500.000 Wagen schon am 29.Februar beginnen sollen. Es ist also davon auszugehen, dass sich die Termine der anderen Modelle entsprechend nach hinten verschieben werden. Im „Fachkreis“ zum VW-Abgasskandal hatten wir bereits festgestellt, dass auch nach den Reparaturen keine vollständige Mängelfreiheit erreicht werden kann. Vielmehr haftet dem betroffenen Auto ein so genannter merkantiler Minderwert an, der –ähnlich wie bei einem Unfallwagen- zu einem erheblichen Verlust bezüglich des Wiederverkaufswertes führt. Das alleine sei nach Ansicht der Rechtsexperten ausreichend, um entsprechende Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können. Darüber hinaus ist nach dem technischen Softwareupdate mit einer Erhöhung der Rußbildung und des Spritverbrauchs zu rechnen. Ersteres kann dazu führen, dass ein solcher in naher Zukunft für einen Preis von 3000 Euro ausgetauscht beziehungsweise für 1000 Euro gereinigt werden muss. Aus diesem Grund sollten Kunden den Rückruf nicht einfach akzeptieren und möglicherweise den Verlust von Rechtsansprüchen in Kauf nehmen, sondern Beistand einholen und mit Hinblick auf die geltende Rechtsprechung für entsprechenden Ausgleich kämpfen. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei natürlich gerne zur Seite. Für eine kostenlose Erstberatung erreichen Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zum VW-Abgasskandal finden Sie auch in unserer Rubrik.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]