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Arbeitsrecht: Wie Mitarbeiter Überstunden ablehnen können!

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Für viele Berufstätige ist pünktlich Feierabend zu machen eine Seltenheit. Kommt der Chef wieder einmal mit Mehrarbeit, können die meisten nicht Nein sagen. Aber genau das sollten Sie lernen.

Was sagt das Arbeitsrecht: 60 % der deutschen Arbeitnehmer leisten Überstunden!

Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes machen mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland Überstunden. Ungefähr 60 Prozent arbeiten mehr, als in ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist.
Laut Arbeitsrecht sind Arbeitnehmer zu Überstunden grundsätzlich nur verpflichtet, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Dort finden sich dann beispielweise Formulierungen wie: „Der Arbeitsnehmer ist im Bedarfsfall dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten.“ Wenn dagegen nichts im Vertrag steht, gilt die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit. Ihr Arbeitgeber muss bei dem Thema Überstunden auch immer Ihre Interessen berücksichtigen.
Wenn Mitarbeiter sich gegen Überstunden zur Wehr setzen wollen, hilft es oftmals schon sich nicht überrumpeln zu lassen. Wenn Ihr Chef Sie zur Mehrarbeit bittet oder auffordert, können Sie zunächst um eine kurze Bedenkzeit bitten und sich in Ruhe überlegen, ob Sie dies überhaupt schaffen.
Wenn es Ihnen zu viel wird, ist es wichtig in einem zweiten Schritt, Ihre Absage kooperativ zu formulieren und Ihre Entscheidung zu erläutern.

Reagieren Sie nicht immer mit kategorischer Ablehnung!

Für Sie kann es zunächst erfreulich und positiv sein, dass Ihr Chef Ihnen die Aufgabe zutraut und diese an Sie weiter geben möchte. Für die Anerkennung und dem entgegen gebrachtem Vertrauen könnten Sie sich zunächst bedanken. Danach könnten Sie darstellen, welche Aufgaben Sie jetzt schon haben und weitere Aufgaben deshalb ungern übernehmen.
Bieten Sie in einem dritten Schritt an, mit Ihrem Chef gemeinsam zu überlegen, wie sich das Problem lösen lässt. Im schlimmsten Fall lässt sich Ihr Chef jedoch nicht beirren und ordnet Ihnen die Mehrarbeit an. Knicken Sie dann nicht sofort ein, sondern stellen Sie noch einmal Ihre übernommenen Aufgaben dar und fragen, ob Ihr Vorgesetzter Sie möglicherweise von anderen Aufgaben entbinden könnte. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber Respekt entgegen bringen und freundlich bleiben.

Professioneller Rat von einem Anwalt kann helfen!

Es gibt sicherlich keine allgemeine Vorgehensweise, da jeder Chef unterschiedlich reagiert und dabei unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen. Sie sollten für sich abwägen, ob die Mehrarbeit für Sie hinnehmbar ist. Handelt es sich um eine einmalige Aufgabe, die von kurzer Dauer ist? Dann sollten Sie sich überlegen, ob ein angenehmes Arbeitsverhältnis darunter leiden sollte. Ist die Mehrarbeit dagegen von längerer Dauer oder sogar an der Tagesordnung, sollten Sie auch an sich denken.
Falls Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und holen Sie sich einen professionellen Rat ein. Rufen Sie uns hierzu einfach unter 02461/8081 an oder verwenden Sie unser Kontaktformular. In unserer  Rubrik Arbeitsrecht, finden Sie weitere interessante Beiträge zu diesem Thema.

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