Bild: nitpicker / shutterstock.com
Es kommt wohl weiterer Ärger auf den VW-Konzern zu. Verbraucherschützer und der ADAC streben eine Musterfeststellungsklage an. Was heißt das denn nun für den Verbraucher?
Ziel der angestrebten Klage ist der Nachweis, dass VW die Manipulationssoftware vorsätzlich eingebaut hat und somit eine sittenwidrige Täuschung beging.
Alle Verbraucher, die einen VW, Audi, Seat oder Skoda ab dem November 2008 erworben haben, können sich dieser Klage anschließen. Dieses kostenlose Angebot gilt allerdings nur für EA 189 Motoren.
Angestrebt wird die Klage hauptsächlich vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Wenn auch der ADAC offiziell nicht selbst klagt, unterstützt er die Initiative. Ab dem 01. November tritt das Gesetz in Kraft, das die Musterfeststellungsklage erlaubt. Mit dem Gesetz soll auch die Klage eingereicht werden.
Ab November ist der Eintrag in das Klageregister möglich, eine Vormerkung ist bereits online. Damit die Klage jedoch auf den Weg gebracht wird, müssen sich jedoch mindestens 50 Betroffene auf der Homepage des Justizministeriums registrieren. Erwartet werden jedoch mehrere Tausende.
VW sieht der Klage entspannt entgegen, da der Konzern keine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung gegen den Automobilhersteller sieht. Die letzten Urteil der Gerichte sprechen jedoch dagegen.
Eine Musterfeststellungsklage bestimmt, ob VW zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet wird. Im Anschluss muss aber jeder registrierte Verbraucher nochmals selber klagen um seine Ansprüche geltend zu machen.
Und genau hierbei sieht Rechtsanwalt Markus Mingers das große Problem dieser Klage:
„Der ADAC steigt nun womöglich bei der Musterfeststellungsklage gegen VW ein. Damit bekommt das Thema einerseits eine breitere Öffentlichkeit, andererseits bleibt es dabei, dass die MFK eine Täuschung des Verbrauchers darstellt. Selbst wenn diese gewonnen werden sollte, muss der Verbraucher im Anschluss seine individuellen Ansprüche nochmals gesondert auf eigenes Risiko einklagen. Daher ergibt die MFK keinen Sinn.“
Die einfachste und rentabelste Möglichkeit dem VW-Wahnsinn zu entkommen, ist der Widerruf Ihres Autokredits. Dies ist durch die zahlreichen fehlerhaften Verträge möglich. Lassen Sie also Ihre Daten umgehend bei uns prüfen!
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Bei weiteren Fragen zum Thema Musterfeststellungsklage, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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