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Der Arbeitnehmer ist arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, den Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn gesundheitliche Bedenken bei einer vorgesehenen Tätigkeit bestehen. Tun Sie dies nicht, droht Ihnen die Kündigung! Im Folgenden finden Sie einen Fall vor dem Landesarbeitsgericht Köln zur Veranschaulichung sowie alle Informationen zu diesem Thema!
„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ – das gilt nicht für das Verschweigen eines ärztlichen Befunds gegenüber dem Arbeitgeber.
In einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Köln arbeitete ein Lkw-Fahrer seit Jahren für ein Transportunternehmen und war für Gefahrgutstransporte eingesetzt. Bei einer ärztlichen Untersuchung wurden „befristete gesundheitliche Bedenken“ hinsichtlich seiner Arbeitsstelle festgestellt. Die Diagnose verheimlichte der Arbeitnehmer vor seinem Chef. In mehreren Gerichtsverfahren verleugnete er den ärztlichen Befund. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er dem Mann fristlos. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem Verschweigen der Diagnose, nicht dem tatsächlichen gesundheitlichen Problem.
Der Arbeitnehmer legte eine Kündigungsschutzklage ein. Sie verlief allerdings erfolglos, sodass ihm fristlos gekündigt werden konnte. Der zuständige Richter begründete dieses Urteil damit, dass es sich hierbei um einen schweren Arbeitsvertragsverstoß handele. Die Durchführung von Gefahrguttransporten stelle eine sehr gefährliche Tätigkeit dar, welche das generelle Risiko von LkW-Transporten bei weitem übersteige. Die Schäden, die dadurch entstehen können, können nicht nur das Leben des Klägers, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, Kunden und Wirtschaftsgüter des Unternehmers treffen.
Da das Unternehmen aufgrund des Transports von Gefahrgütern ein besonders hohes Haftungsrisiko trägt, sei der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, bei gesundheitlichen Bedenken den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen. Gemeinsam könne dann eine für beide verantwortbare Entscheidung darüber getroffen werden, ob das Risiko eingegangen werden solle.
Das Gericht befürchtet, dass der Kläger sich durch das Verschweigen des ärztlichen Befunds einen Vorteil verschaffen wollte. Das Verhalten des Arbeitnehmers sei nicht hinnehmbar und eine fristlos Kündigung folglich gerechtfertigt.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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