Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Alarmstufe Rot für Arbeitnehmer: Auch Siemens kündigt massiven Stellenabbau an
16.11.2017
Vorsicht! Bei Verschweigen gesundheitlicher Bedenken droht Kündigung
20.11.2017

Sexuelle Übergriffe – Unterschied der Belästigung und Nötigung

17.11.2017

Bild: Andrey_Popov / shutterstock.com

Sexuelle Übergriffe sind vor allem in letzter Zeit im Alltag präsent, auch wenn man nicht selbst ein Opfer dessen ist. Ob man über die Geschehnisse der Silvesternacht 2015 spricht oder über die Momentanen Ereignisse unter dem Hashtag #MeToo. Denn unter diesem Hashtag melden sich immer mehr Opfer sexueller Übergriffe. Doch man differenziert ganz klar bei sexueller Belästigung und sexueller Nötigung!

Unterschiedliche sexuelle Übergriffe:

Sexuelle Belästigung zählt nach dem deutschen Recht nicht als Strafbestand. Sie ist also nicht strafbar! Eine Ermittlung gegen sexuelle Belästigung ist also erst dann möglich, wenn mit der Belästigung noch arbeitsrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen einhergehen. Dann gilt die sexuelle Belästigung laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Diskriminierung. Somit wäre sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beispielsweise strafrechtlich verfolgbar!

Sexuelle Nötigung ist dagegen in jedem Fall strafbar! Während körperliche sexuelle Gewalt oder sexueller Missbrauch nicht zur sexuellen Belästigung gehören, zählen sie zur sexuellen Nötigung! Sexuelle Nötigung ist im Strafgesetzbuch also als Strafbestand festgehalten! Man macht sich dann einer sexuellen Nötigung strafbar, wenn man durch Drohung, mit Gewalt oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer schutzlos und hilflos ist, zur Duldung von sexuellen Handlungen zwing. Das Ausnutzen einer Situation ist dadurch definiert, dass sich das Opfer der Gewalt nicht entziehen kann. Dies war beispielsweise am Kölner Hauptbahnhof der Fall, als während der Silvesternacht Frauen von Männergruppen umzingelt wurden!

Das Strafgesetzbuch gesagt jedoch, dass es sich bei der Sexuellen Nötigung um eine „erheblichen“ Handlung handeln müsse. Dies wäre dann der Fall, wenn der Täter die bedeckten Genitalbereiche des Opfers berührt. Bei kurzem „Begrapschen“ handelt es sich deshalb nicht zwangsweise um eine sexuelle Nötigung. Sie kann aber in jedem Fall eine Beleidigung sein.

Welche Handlungsmöglichkeiten hat man als Opfer?

Als Opfer kann man und sollte man auf jeden Fall eine zeitnahe Strafanzeige erstatten! Dies sollte Zeitnah geschehen, weil manche rechtliche Verstöße, wie etwa Beleidigungen, bereits nach drei Monaten nicht mehr anzuzeigen sind. Hinzu kommt noch, dass die Erinnerungen an einen vergangenen Vorfall verblassen, je mehr Zeit vergeht und desto ungenauer werden spätere Zeugenaussagen!

Folgen für die Täter:

Wird eine Handlung vom Recht als sexuelle Nötigung beurteilt, drohen dem Täter eine Geld- oder auch eine Freiheitsstrafe! Ist die Tat jedoch nicht erheblich wird das Verfahren meist gegen eine Geldauflage eingestellt.

Aber nicht nur Tätern drohen Strafen! Auch Zeugen, die dem Opfer einer Straftat nicht helfen. Ihr Verhalten kann als unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB) definiert werden. Auch wenn der Zeuge nicht direkt in die Tat eingreift, sollte er sich im Nachhinein als Zeuge melden, womit er zur Klärung des Sachverhaltes beitragen kann.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter! Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.

Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und YouTube-Kanal.

Ähnliche Beiträge

Auto Heckansicht.jpg
25.05.2023

Jetzt also doch: Auch Benziner sind vom Abgasskandal betroffen!


Mehr erfahren
25.5.23
25.05.2023

Verstoß gegen Datenschutz – EU verhängt Rekordstrafe für Meta!


Mehr erfahren
Lieferdienst
19.05.2023

Vertragsklauseln: Verbraucherzentrale mahnt Lieferdienste ab!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Jetzt also doch: Auch Benziner sind vom Abgasskandal betroffen!
  • Verstoß gegen Datenschutz – EU verhängt Rekordstrafe für Meta!
  • Vertragsklauseln: Verbraucherzentrale mahnt Lieferdienste ab!
  • Diesel-Urteile erwartet – BGH tendiert zum kleinen Schadensersatz!
  • BGH-Urteil – Makler muss Reservierungsgebühr zurückzahlen!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com